Referenz · Rechtsstand 2. September 2026 · Digital Omnibus berücksichtigt

Artikel 4 KI-Verordnung:
KI-Kompetenz nachweisen. KI-Inhalte dokumentieren.

Kostenlose, prüffeste Anleitung mit fertigen Registern, Risikomatrix, Vorlage und Prompts für Claude und ChatGPT. Dahinter: was Art. 4 nach dem Digital Omnibus wirklich verlangt — und wie KI-Kompetenz, KI-Systeme und KI-generierte Inhalte vor Aufsicht und Art. 50 bestehen.

Lesezeit ca. 30 Min. · oder direkt zu den Vorlagen

Kurz gesagt

Die vier Punkte, die du kennen musst

  • Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Unternehmen, dessen Mitarbeitende KI-Systeme beruflich nutzen — auch ChatGPT, Copilot oder Claude. Seit dem Digital Omnibus (Juli 2026) lautet die Pflicht: Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz zu fördern — kein garantiertes Niveau, kein Zertifikat.
  • Eine ausdrückliche Dokumentationspflicht steht nicht in Art. 4. EU-Kommission und Bundesnetzagentur empfehlen trotzdem, alle Maßnahmen zu dokumentieren — denn seit dem 2. August 2026 überwacht in Deutschland die Bundesnetzagentur, und im Zweifel musst du zeigen können, was du getan hast.
  • Für KI-generierte Inhalte gilt seit dem 2. August 2026 zusätzlich Art. 50: Deepfakes sind immer zu kennzeichnen; KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse nur dann nicht, wenn ein Mensch sie geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Genau dafür braucht es ein Protokoll, das Prüfung, Freigabe und Verantwortung festhält.
  • Drei Register reichen: ein Kompetenz-Register (wer wurde wann wozu befähigt), ein KI-Inventar (welche Systeme, wofür, welches Risiko) und ein Content-Protokoll (welcher Inhalt, welches Tool, wer hat geprüft und freigegeben). Spaltenpläne, Risikomatrix, Vorlage und Prompts findest du unten.

Kein Rechtsrat. Diese Seite ist eine fachliche Einordnung aus der Praxis der KI-Einführung, keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Alle Aussagen beziehen sich auf den unten dokumentierten Rechtsstand; Behörden und Gerichte können Begriffe wie „öffentliches Interesse“ oder „Deepfake“ anders auslegen.

Die Texte dieser Seite sind kopiergeschützt — bitte verlinke sie, statt Auszüge zu übernehmen; so bleibt der Rechtsstand nachvollziehbar. Vorlage und Prompts bekommst du über die Download- und Kopieren-Buttons.

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Der Gesetzestext

Was Artikel 4 verlangt — Wortlaut, Definition, Omnibus

Artikel 4 ist einer der kürzesten Artikel der KI-Verordnung — und einer der am häufigsten falsch wiedergegebenen. Seit der Änderung durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, lautet Absatz 1:

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“
Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744

Absatz 2 verpflichtet Kommission und Mitgliedstaaten, Unternehmen — „insbesondere KMU“ — bei der Erfüllung zu unterstützen; Absatz 3 beauftragt das KI-Gremium mit Empfehlungen und gemeinsamen Zielen. Was „KI-Kompetenz“ bedeutet, definiert Art. 3 Nr. 56:

„die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.“
Art. 3 Nr. 56 KI-VO

Was der Digital Omnibus geändert hat — und was nicht

Bis 26.07.2026 (Ursprungsfassung)Seit 27.07.2026 (Omnibus)
Kern der PflichtMaßnahmen, um „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellenMaßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen — ausdrücklich kein garantiertes Niveau
AdressatenAnbieter und Betreiber von KI-SystemenUnverändert: Anbieter und Betreiber — also jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt
MaßstabKenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext, betroffene PersonenUnverändert — die Maßnahmen müssen zur Rolle und zum Einsatz passen
GeltungSeit 2. Februar 2025Unverändert; Aufsicht und Sanktionsregime der KI-VO gelten seit 2. August 2026
UnterstützungNeu: Kommission und Mitgliedstaaten müssen Unternehmen unterstützen; die Kommission veröffentlicht Praxisbeispiele

Die Änderung ist eine Entschärfung im Wortlaut, nicht eine Abschaffung: Aus einer Erfolgs- wurde eine Bemühenspflicht. Wer gar nichts tut, verstößt weiterhin gegen Art. 4. Wer Maßnahmen ergreift und sie belegen kann, ist auf der sicheren Seite — auch ohne Zertifikat, Prüfung oder Mindeststundenzahl. Wie eine rollengerechte Umsetzung aussieht, beschreibt die Seite zur Umsetzung der KI-Schulungspflicht; hier geht es um den Nachweis.

Geltung

Für wen es gilt, seit wann — und wer es überwacht

Art. 4 unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Einsatz. „Betreiber“ ist nach Art. 3 Nr. 4 jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet — der Handwerksbetrieb mit ChatGPT-Zugang ebenso wie der Konzern. Die EU-Kommission stellt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz ausdrücklich klar, dass die Pflicht auch die Nutzung von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck umfasst und Mitarbeitende zum Beispiel über Halluzinationen informiert sein sollten.

DatumWas giltFür dich relevant
02.02.2025Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (verbotene Praktiken) geltenMaßnahmen zur KI-Kompetenz sind seitdem Pflicht
27.07.2026Digital Omnibus in Kraft: Art. 4 als Bemühenspflicht neu gefasstWortlaut entschärft, Pflicht bleibt
29.07.2026KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) in KraftBundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde mit Auffangzuständigkeit (§ 2), zentrale Anlaufstelle (§ 6) und zentrale Beschwerdestelle (§ 8)
02.08.2026Art. 50 (Transparenz/Kennzeichnung), Governance- und Sanktionskapitel geltenKennzeichnung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten; Aufsicht kann Art. 4 prüfen
02.12.2026Übergangsfrist für maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei Altsystemen endet; zwei neue Verbote nach Art. 5Betrifft vor allem Anbieter generativer Systeme
02.12.2027Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme (verschoben)Nur, wenn du Hochrisiko-KI einsetzt — dann mit deutlich höheren Doku-Anforderungen
02.08.2028Hochrisiko-Pflichten für Anhang-I-Systeme (in regulierten Produkten)Produkthersteller

Aufsicht und Sanktionen — ehrlich eingeordnet

Art. 4 steht nicht im Bußgeldkatalog des Art. 99 KI-VO, und auch das deutsche KI-MIG knüpft seine Bußgeldvorschriften (§§ 15, 16) an Art. 99 Abs. 3 bis 5 an. Ein direktes Bußgeld allein wegen fehlender KI-Kompetenz-Maßnahmen ist danach nicht vorgesehen. Trotzdem wäre es falsch, Art. 4 als unverbindlich zu lesen — aus vier Gründen:

  • Marktüberwachung: Die Bundesnetzagentur kann seit dem 2. August 2026 Auskünfte verlangen und Anordnungen treffen. Die Kommission nennt in ihren Q&A ausdrücklich, dass nationale Behörden Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen können.
  • Zuständigkeit: Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Auffangbehörde (§ 2 Abs. 1 KI-MIG) und zentrale Beschwerdestelle (§ 8) — Beschwerden sind der praktische Auslöser einer Prüfung. Sektoral bleiben andere Behörden zuständig, unter anderem die Landesmedienanstalten für den KI-Einsatz von Mediendiensteanbietern zu journalistischen oder werblichen Zwecken. Wer als Medien- oder Presseanbieter publiziert, prüft seine zuständige Behörde gesondert.
  • Verbund mit anderen Pflichten: Bei Verstößen gegen Art. 50 (bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes) oder gegen Hochrisiko-Pflichten wird die Frage, ob das Personal überhaupt befähigt war, Teil der Bewertung.
  • Haftung: Entsteht durch fehlerhafte KI-Nutzung ein Schaden — falsche Auskunft, Datenschutzverstoß, Urheberrechtsverletzung —, ist fehlende Befähigung ein Organisationsverschulden, das zivilrechtlich gegen dich spricht.
  • Nachweisbarkeit bei Art. 50: Wer KI-Texte ohne Kennzeichnung veröffentlicht, weil ein Mensch sie geprüft hat, nutzt eine Ausnahme — und muss deren Voraussetzungen gegenüber der Aufsicht darlegen und im Zweifel nachweisen können. Ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage.
Nachweis

Warum du dokumentieren solltest, obwohl Art. 4 es nicht vorschreibt

Die EU-Kommission beantwortet die Frage nach dem Nachweis in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz (zuletzt aktualisiert im Juli 2026) so: Ein Zertifikat ist nicht erforderlich; Organisationen können ein internes Verzeichnis der Schulungen und anderen Maßnahmen führen. Das ist der Kern: Art. 4 verlangt keine bestimmte Dokumentation — aber ohne Dokumentation kannst du die Erfüllung nicht zeigen. Dieselbe Logik kennst du aus der DSGVO: Die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) verlangt, die Einhaltung nachweisen zu können.

Auch die Bundesnetzagentur ist in ihrem Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung“ (Juni 2025, also noch zur Ursprungsfassung) eindeutig: Getroffene Maßnahmen zum Aufbau von KI-Kompetenz sollten dokumentiert werden — mit der Art der Maßnahmen, dem inhaltlichen und zeitlichen Umfang und den teilnehmenden Personen. Ausdrücklich nicht vorgeschrieben sind formalisierte Trainings, externe Zertifizierungen, ein KI-Beauftragter oder Vorabprüfungen durch die Aufsicht. Und sie benennt den Grund: Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht.

Der Code of Practice der Kommission zur Transparenz KI-generierter Inhalte (Juni 2026) macht aus dem Nachweis für Betreiber ein konkretes Muster: Wer die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte nutzen will, soll eine interne Richtlinie haben, die (a) die Person mit redaktioneller Verantwortung mit Name, Rolle und Kontakt benennt und (b) die organisatorischen Maßnahmen und Ressourcen für die menschliche Prüfung beschreibt — ausdrücklich ohne Pflicht, jede einzelne Prüfung zu protokollieren. Ein Einzelprotokoll ist also Kür, nicht Pflicht. Warum ich es trotzdem empfehle: Es ist die einzige Form, in der du nach zwölf Monaten noch zeigen kannst, dass die Richtlinie gelebt wurde — und es kostet mit den Prompts unten pro Beitrag weniger als eine Minute.

Was dokumentiert werden sollte

Welche Maßnahmen zur KI-Kompetenz es gab, für wen, mit welchem Inhalt und Bezug zum Einsatz; welche KI-Systeme im Unternehmen genutzt werden und mit welchem Risiko; bei veröffentlichten KI-Inhalten: Tool, Anteil der KI, Prüfung, Freigabe, Verantwortung, Kennzeichnung.

Was nicht nötig ist

Zertifikate oder Prüfungen, eine Mindeststundenzahl, externe Anbieter, das Speichern jedes Prompts (der Code of Practice lehnt eine allgemeine Prompt-Protokollierung ausdrücklich ab), ein Verzeichnis für rein interne Entwürfe, die nie veröffentlicht werden.

„Die Aufsicht wird nicht fragen, ob ihr ein Zertifikat habt. Sie wird fragen, was ihr getan habt — und ob ihr es zeigen könnt."
Michael Urban · NxtLvlOrg
Anleitung

Die drei Register — und welche Spalten sie brauchen

Ein Register für alles wird unübersichtlich, drei Register mit klaren Schnittstellen bleiben pflegbar. Alle drei funktionieren als Tabellenblätter in Google Sheets oder Excel; der Bezug läuft über die IDs (Person, System, Inhalt). „Pflicht“ heißt hier: ohne diese Spalte ist das Register als Nachweis wertlos. „Empfohlen“ heißt: macht den Nachweis belastbar oder spart später Arbeit. Auf dem Smartphone ist die Spalte „Warum“ ausgeblendet — am Desktop oder quer gedreht siehst du alle vier Spalten.

Register A — Kompetenz-Register (Art. 4)

Eine Zeile je Person und Maßnahme. Es beantwortet die Frage der Aufsicht: „Was habt ihr getan, um die KI-Kompetenz eurer Leute zu fördern — passend zu ihrer Rolle?“

SpalteStatusWarum sie drin sein mussBeispiel
Personen-ID / NamePflichtZuordnung; bei Personaldaten Datensparsamkeit beachten (ID statt Klarname im Export)P-017
Rolle / FunktionPflichtArt. 4 verlangt rollengerechte Maßnahmen — Vertrieb braucht anderes als BuchhaltungVertriebsinnendienst
Genutzte KI-Systeme (System-ID)PflichtVerbindet die Maßnahme mit dem tatsächlichen Einsatz (Register B)S-01 ChatGPT Team, S-04 Copilot
Einsatzkontext / betroffene PersonenPflichtAusdrückliches Kriterium in Art. 4: Wo wird KI eingesetzt, wen betrifft es?Angebotstexte an Kunden; keine Personendaten
Vorkenntnisse (Einstufung)EmpfohlenArt. 4 nennt Kenntnisse und Erfahrung als Maßstab — die Einstufung begründet den UmfangGrundlagen vorhanden
Maßnahme (Titel)PflichtWas konkret stattgefunden hatInhouse-Workshop „KI im Angebotsprozess“
Inhalte / LernzielePflichtZeigt, dass Risiken, Grenzen und Regeln behandelt wurden — nicht nur BedienungHalluzinationen, Datenschutz, Freigabe, Kennzeichnung
Format · Dauer · AnbieterEmpfohlenPlausibilisiert den Umfang; intern ist zulässig3 h, Präsenz, intern
Datum · NachweisartPflichtTeilnahme muss belegbar sein — Liste, Kalendereintrag, Bestätigung14.03.2026, Teilnahmeliste
Verantwortliche PersonPflichtWer hat die Maßnahme zu verantworten (Organisation, nicht Trainer)Leitung Personal
Nächste AuffrischungEmpfohlenKI-Systeme und Regeln ändern sich; ein Turnus zeigt Ernsthaftigkeit03/2027
Bezug zur KI-Richtlinie (Version)EmpfohlenVerknüpft Schulung mit den Regeln, die geltenKI-Richtlinie v2.1

Register B — KI-Inventar (Systeme und Risiko)

Eine Zeile je KI-System. Die Kommission nennt als zweiten Schritt jeder Art.-4-Umsetzung, die eingesetzten Systeme und ihre Risiken zu kennen — und das Inventar ist die Grundlage für Register A und C.

SpalteStatusWarum sie drin sein mussBeispiel
System-ID · Name · Anbieter · VersionPflichtEindeutige Referenz; Versionen ändern Verhalten und PflichtenS-01 ChatGPT Team (OpenAI), GPT-5
Zweck / EinsatzfällePflichtKontext bestimmt Risiko und SchulungsbedarfTextentwürfe, Recherche, Übersetzung
Rolle des UnternehmensPflichtBetreiber oder (selten) Anbieter — die Pflichten unterscheiden sichBetreiber
Risikoklasse nach KI-VOPflichtVerboten / Hochrisiko / Transparenzpflicht / minimal — entscheidet über ZusatzpflichtenTransparenzpflicht (Art. 50)
Datenkategorien · FreigabePflichtWelche Daten dürfen hinein (keine Personendaten, keine Geschäftsgeheimnisse?)Keine personenbezogenen Kundendaten
Erzeugt veröffentlichte Inhalte?EmpfohlenVerknüpft mit Register C und Art. 50Ja — Texte, Bilder
Verantwortliche Person (System-Owner)PflichtAnsprechpartner für Aufsicht und internLeitung Marketing
Freigabedatum · ÜberprüfungEmpfohlenZeigt, dass das Inventar gepflegt wirdfreigegeben 01/2026, Review 01/2027

Register C — Content-Protokoll (KI-generierte Inhalte, Art. 50)

Eine Zeile je veröffentlichtem Inhalt, bei dem KI beteiligt war — LinkedIn-Beitrag, Blogartikel, Newsletter, Bild, Video, Podcast-Skript. Genau dieses Register füllen die Prompts unten automatisch.

SpalteStatusWarum sie drin sein mussBeispiel
Inhalts-ID · DatumPflichtReferenz und Zeitpunkt der VeröffentlichungC-2026-0142 · 2026-09-02
Kanal · URLPflichtWo veröffentlicht — Beweis der VeröffentlichungLinkedIn · Link zum Beitrag
InhaltstypPflichtText / Bild / Video / Audio — Art. 50 behandelt sie unterschiedlichText
Titel / erste ZeilePflichtWiedererkennbarkeit ohne URL„Der Projektleiter hat Termine …“
System-ID · Modell · VersionPflichtWelches Werkzeug hat erzeugt oder verändert (Bezug Register B)S-02 Claude, Modellname
KI-AnteilPflichtVollständig KI-generiert / KI-assistiert (Entwurf) / KI-bearbeitet (Korrektur, Übersetzung) / nur Recherche — der Code of Practice unterscheidet nach GradKI-assistiert
Themenklasse (Risikomatrix)PflichtEntscheidet, ob Art. 50 Abs. 4 greiftK2 — Fachinformation
Reale Personen / Deepfake-PrüfungPflicht bei Bild/Video/AudioDeepfakes sind immer kennzeichnungspflichtigNein
Kennzeichnung erforderlich? · BegründungPflichtJa/Nein mit einem Satz — das ist die Entscheidung, die geprüft wirdNein — redaktionell geprüft, Verantwortung M. Urban
Kennzeichnungstext / LabelPflicht, wenn jaWortlaut oder Icon, wie veröffentlicht„Bild KI-generiert“
Faktencheck · QuellenPflicht bei Klasse ≥ 2Menschliche Prüfung muss substanziell sein — Rechtschreibung reicht nichtZahlen gegen Quelle X geprüft
Wesentliche Änderungen durch MenschEmpfohlenBelegt echte redaktionelle KontrolleHook umgeschrieben, Beispiel ergänzt, 2 Aussagen gestrichen
Geprüft von · DatumPflichtWer hat inhaltlich geprüftM. Urban · 2026-09-02
Freigegeben von (redaktionelle Verantwortung)PflichtDie Person, die nach Art. 50 Abs. 4 die Verantwortung trägtM. Urban, Geschäftsführer
Rechte / LizenzenPflicht bei Bild/Video/AudioNutzungsrechte, Marken, Personen, Stil-VorlagenEigene Fotos als Referenz, keine Marken
Anmerkungen · VersionEmpfohlenÄnderungen nach Veröffentlichung, Korrekturenv1
Risikomatrix

Fünf Klassen für KI-generierte Inhalte — was geprüft und was gekennzeichnet wird

Art. 50 Abs. 4 verlangt die Offenlegung nur in zwei Fällen: bei Deepfakes und bei KI-Texten, die veröffentlicht werden, „um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“ — und selbst dort entfällt sie bei menschlicher Prüfung mit redaktioneller Verantwortung. Die Leitlinien der Kommission (Juli 2026) rechnen klassische Werbung, Produktbeschreibungen und gewöhnliche Social-Media-Beiträge ohne Bezug zu öffentlichem Interesse nicht dazu, lesen den Begriff aber weit: Gesundheit, Recht, Wirtschaft, Politik, Sicherheit und Wissenschaft mit Allgemeinrelevanz sind erfasst. Da du die Voraussetzungen der Ausnahme darlegen und im Zweifel nachweisen können musst, empfehle ich, jeden Inhalt in eine von fünf Klassen einzuordnen — die Klasse bestimmt Prüfumfang und Kennzeichnung:

KlasseInhaltBeispielePrüfungKennzeichnung
K0 InternNicht veröffentlichtEntwürfe, interne Notizen, ZusammenfassungenNach BedarfKeine; kein Protokoll nötig
K1 WerblichWerbung und Unternehmenskommunikation ohne Bezug zu öffentlichem InteresseProdukttexte, Eventankündigung, StellenanzeigeSichtprüfung auf Richtigkeit und MarkeFür Text nicht verpflichtend (Art. 50 Abs. 4 greift nicht); freiwilliger Hinweis möglich. Gilt nur für Text: Enthält der werbliche Inhalt ein fotorealistisches KI-Bild oder -Video mit Realitätsbezug, greift K4 — Kennzeichnungspflicht auch bei reiner Werbung
K2 FachinformationInformiert zu Themen mit Allgemeinrelevanz: Recht, Gesundheit, Wirtschaft, Technologie, BildungLinkedIn-Beitrag zur KI-Verordnung, Ratgeber, Studien-EinordnungSubstanzielle Prüfung: Fakten, Quellen, Aussagen — durch benannte PersonSicherer Default: kennzeichnen. Keine Kennzeichnung ist ein dokumentierter Risikoweg — nur mit substanzieller Prüfung und benannter Verantwortung, und im Wissen, dass die Reichweite von „redaktioneller Verantwortung“ außerhalb von Presse und Medien behördlich noch nicht geklärt ist im Zweifel anwaltlich prüfen
K3 Öffentliches Interesse im engeren SinnNachrichtenartige Inhalte, Politik, Sicherheit, Krisen, GesundheitsempfehlungenKommentar zu Gesetzgebung, Meldung zu VorfällenWie K2, zusätzlich Vier-Augen-PrinzipIm Zweifel kennzeichnen — auch bei Prüfung
K4 Personen / Realitätsbezug (Bild, Video, Audio)Inhalte, die reale Personen, Orte, Ereignisse täuschend echt zeigen oder verändernKI-Porträt eines Mitarbeiters, nachgestelltes Event, geklonte StimmeEinwilligung, Rechte, Deepfake-PrüfungImmer kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4 Satz 1) — Ausnahme nur für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke, dort angemessen dezent

Und die Interaktion selbst (Art. 50 Abs. 1): Setzt du einen Chatbot oder Sprachassistenten ein, der direkt mit Menschen kommuniziert, müssen diese erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren — spätestens beim ersten Kontakt, klar erkennbar, es sei denn, es ist aus den Umständen offensichtlich. Diese Pflicht ist unabhängig vom Thema und kennt keine redaktionelle Ausnahme; sie gehört als eigene Zeile ins Content-Protokoll (siehe Beispiel „Kontakt-Assistent“ in der Vorlage).

Praktische Faustregel für LinkedIn und Blog: Ein Beitrag, der Wissen zu einem Gesetz, einer Technologie oder einem gesellschaftlichen Thema vermittelt, ist K2. Dort kann die menschliche Prüfung mit benannter Verantwortung den Regelweg bilden — sofern du den Auslegungsspielraum bewusst in Kauf nimmst: Der Begriff der redaktionellen Verantwortung stammt aus dem Presse- und Medienkontext, und ob die Aufsicht ihn für Unternehmensinhalte genauso weit liest, ist offen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kennzeichnet. im Zweifel anwaltlich prüfen KI-Bilder mit Realitätsbezug sind davon unabhängig immer zu kennzeichnen (K4). Was die Kennzeichnung selbst verlangt, erklärt die Seite zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50.

Unsicher, wo ihr bei KI-Kompetenz und Regeln steht? Der KI-Reifegrad-Check liefert in sechs Minuten eine Standortbestimmung — kostenfrei, ohne Anmeldung vor dem Ergebnis.

Reifegrad ermitteln
Bild, Video, Audio

KI-Bilder dokumentieren: der Deepfake-Test und die Zusatzspalten

Bei Bildern, Videos und Audio ist der Maßstab ein anderer als bei Text: Nicht das Thema entscheidet, sondern der Realitätsbezug. Art. 3 Nr. 60 definiert einen Deepfake als KI-erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, „der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“. Drei Fragen vor jeder Veröffentlichung:

1

Zeigt es etwas Reales?

Eine erkennbare Person, ein echter Ort, ein Ereignis, das so nicht stattgefunden hat? Dann ist es potenziell ein Deepfake. Abstrakte Illustrationen, Symbolbilder und offensichtlich künstliche Szenen sind es nicht.

2

Könnte es für echt gehalten werden?

Fotorealismus ist das Kriterium, nicht die Absicht. Ein KI-Porträt im Stil eines Business-Fotos wirkt echt — ein Comic-Avatar nicht. Reine Bildbearbeitung ohne Änderung der Aussage (Farbe, Zuschnitt, Schärfe) gilt nicht als Manipulation im Sinne von Art. 50.

3

Ist es erkennbar Kunst oder Satire?

Dann bleibt die Offenlegungspflicht, darf aber so erfolgen, dass sie das Werk nicht stört — ein Hinweis in der Bildunterschrift oder Beschreibung reicht.

Zusätzliche Spalten für Bild, Video und Audio

SpalteStatusWarum sie drin sein mussBeispiel
ErzeugungsartPflichtVollständig generiert, aus Referenzbild abgeleitet, nachbearbeitet — bestimmt Rechte und KennzeichnungText-zu-Bild, mit eigenem Foto als Referenz
Reale Personen · EinwilligungPflichtRecht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht gelten unabhängig von der KI-VOJa, M. Urban, Einwilligung liegt vor
Fotorealismus (ja/nein)PflichtKern der Deepfake-PrüfungJa
Kennzeichnung sichtbar · OrtPflicht bei DeepfakeArt. 50 Abs. 5: klar, erkennbar, spätestens beim ersten Kontakt — nicht im Impressum„KI-generiert“ im Bild unten links + Bildunterschrift
Maschinenlesbare Kennzeichnung erhalten?EmpfohlenAnbieter müssen Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2); Exporte und Bearbeitung entfernen Metadaten oft — Original aufbewahrenC2PA-Metadaten im Original, Export ohne
Marken, Logos, Stil-VorlagenPflichtMarken- und Urheberrecht DritterKeine fremden Marken; Stil „im Stil von“ vermieden
Original-Datei · AblageEmpfohlenBeweismittel bei RückfragenLaufwerk /KI-Assets/2026/C-0142.png

Zwei Hinweise, die oft überraschen: Nach überwiegender Auffassung in Deutschland genießen rein KI-generierte Bilder ohne wesentlichen menschlichen Schöpfungsanteil keinen Urheberrechtsschutz — ob und wie du Dritten die Nutzung untersagen kannst, ist damit eine offene, einzelfallabhängige Frage; andere Schutzrechte wie Wettbewerbs-, Vertrags- oder Markenrecht bleiben unberührt. im Zweifel anwaltlich prüfen Und das Bild einer realen Person darf auch dann nicht ohne Einwilligung erzeugt werden, wenn du es kennzeichnest; die Kennzeichnung ersetzt keine Rechte.

Prozess

Der Freigabe-Workflow und die KI-Redaktionsrichtlinie

Der Code of Practice verlangt von Unternehmen, die die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte nutzen, eine interne Richtlinie mit mindestens zwei Elementen: die benannte Person mit redaktioneller Verantwortung (Name, Rolle, Kontakt) und eine Übersicht der organisatorischen Maßnahmen und Ressourcen für die Prüfung. Der folgende Workflow erfüllt beides und erzeugt nebenbei das Protokoll:

01

Erzeugen

Inhalt mit dem freigegebenen System (Register B) erstellen. Der Prompt unten liefert am Ende die Protokollzeile gleich mit.

02

Einordnen

Klasse K0–K4 nach der Risikomatrix zuweisen; bei Bild, Video, Audio die drei Deepfake-Fragen beantworten.

03

Prüfen

Substanziell: Fakten gegen Quellen, Aussagen auf Haltbarkeit, Rechte Dritter. Änderungen kurz festhalten — sie belegen die Kontrolle.

04

Freigeben

Die benannte Person entscheidet: Kennzeichnung ja/nein mit Begründung, Freigabe mit Datum.

05

Protokollieren

Zeile in Register C einfügen, URL nach Veröffentlichung nachtragen. Quartalsweise stichprobenartig prüfen.

Mindestinhalt deiner KI-Redaktionsrichtlinie

  • Name, Rolle und Kontakt der Person mit redaktioneller Verantwortung — bei mehreren Kanälen je Kanal. Der Code of Practice sieht vor, diese Kontaktdaten öffentlich zugänglich zu machen, etwa im Impressum.
  • Welche KI-Systeme für Inhalte freigegeben sind (Verweis auf Register B) und welche Daten hinein dürfen.
  • Die Risikomatrix mit Prüfumfang je Klasse und die Regel, wann gekennzeichnet wird — inklusive Wortlaut und Platzierung des Hinweises.
  • Der Freigabeprozess (wer prüft, wer gibt frei, Vier-Augen-Prinzip ab K3) und das Vorgehen bei Korrekturen fehlender oder falscher Kennzeichnungen.
  • Verweis auf die Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Register A): Der Code of Practice nennt Schulung des Personals zu den Offenlegungspflichten ausdrücklich als Maßnahme — hier schließt sich der Kreis zu Art. 4.

Eine schlanke Version dieser Richtlinie auf zwei Seiten ist mehr wert als ein Regelwerk, das niemand liest. Wie sie in eine übergreifende übergreifende KI-Governance passt, beschreibt die Governance-Seite.

Vorlage

So sieht das Content-Protokoll ausgefüllt aus

So sieht Register C ausgefüllt aus — vier typische Zeilen: ein geprüfter LinkedIn-Text ohne Kennzeichnung, ein KI-Bild mit Kennzeichnung, ein Fachartikel mit Vier-Augen-Prüfung und ein Chatbot, der unter Art. 50 Abs. 1 fällt. Die Tabelle ist als Ansicht gedacht; die Kopfzeile bekommst du über die Prompts unten direkt in dein Tabellenblatt.

IDDatumKanalTypTitelSystem · ModellKI-AnteilKlassePersonen/DeepfakeKennz.?BegründungLabel-TextFaktencheckÄnderungenGeprüftFreigegebenRechteURL
Vorlage · nxtlvlorg.com/artikel-4-ki-verordnung-dokumentation.html · Stand 2. September 2026

Beispielwerte, keine echten Vorgänge. Die Spalte „Klasse“ folgt der Risikomatrix oben; „Kennz.?“ dokumentiert die Entscheidung, nicht nur das Ergebnis.

Vorlage herunterladen

Alle drei Register als Arbeitsmappe mit Kopfzeilen, fixierter Titelzeile und Dropdowns für KI-Anteil, Klasse und Kennzeichnung — für Excel oder per „Datei → Importieren“ in Google Sheets. Dazu das Content-Protokoll als CSV.

So legst du das Register in Google Sheets oder Excel an

  • Drei Tabellenblätter (A Kompetenz, B Inventar, C Content), die Kopfzeilen aus den Spaltenplänen oben; Blatt C füllst du per Einfügen der Tab-getrennten Zeile aus dem Prompt — Google Sheets verteilt die Werte automatisch auf die Spalten.
  • Dropdowns per Datenvalidierung für KI-Anteil, Klasse und Kennzeichnung — das erzwingt einheitliche Werte und macht Auswertungen möglich.
  • Blatt schützen, Versionsverlauf nutzen: Nur die verantwortliche Person darf die Freigabespalten ändern; der Versionsverlauf ist dein Beweis, wann was eingetragen wurde.
  • Aufbewahrung: Die KI-VO nennt für Betreiber dieser Inhalte keine Frist. Orientiere dich an der Lebensdauer des Inhalts und an der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB, drei Jahre) nach Veröffentlichung; bei laufenden oder absehbaren Streitigkeiten länger. Personenbezogene Daten im Register nur so lange, wie der Zweck es verlangt.
  • Datenschutz-Grundlage: Die Register verarbeiten Beschäftigtendaten (Rolle, Systeme, Schulungen, Prüfer, Freigeber). Kläre die Rechtsgrundlage (Art. 6 und Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG), nimm die Register in dein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf und stimme die Aufbewahrung mit deinem Löschkonzept ab. im Zweifel anwaltlich prüfen
  • Quartals-Stichprobe: Fünf Zeilen ziehen, Beitrag öffnen, Kennzeichnung und Freigabe prüfen, Ergebnis notieren. Das ist die „Überprüfung“, die der Code of Practice vorsieht — und die Aufsicht als Erstes fragt.
Prompts

Die Protokollzeile automatisch erzeugen — Claude und ChatGPT

Die Protokollzeile entsteht dort, wo der Inhalt entsteht. Beide Prompts verpflichten das Modell, nach jedem Beitrag eine Tab-getrennte Zeile mit exakt den 18 Spalten von Register C auszugeben — kopieren, in Google Sheets einfügen, fertig. Felder, die nur ein Mensch ausfüllen darf (Prüfung, Freigabe, URL), bleiben als „?“ offen; Kennzeichnung und Begründung erscheinen nur als „VORSCHLAG:“. Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern.

Wichtig: Der Prompt erledigt die Vorbereitung der Protokollzeile. Er ersetzt nicht die menschliche Prüfung und Freigabe — das ist der Akt, der die redaktionelle Ausnahme rechtlich trägt. Erst wenn die verantwortliche Person die Zeile geprüft, die Kennzeichnungsentscheidung getroffen und ihren Namen eingetragen hat, ist sie ein Nachweis. Eine ungeprüft kopierte Zeile ist das Gegenteil: ein Dokument, das eine Prüfung behauptet, die nicht stattgefunden hat.

Claude — Projektanweisung

Für ein Claude-Projekt (Projekteinstellungen → Anweisungen) oder als System-Prompt

# Projektanweisung: LinkedIn-Beiträge mit Dokumentationszeile (Art. 4 / Art. 50 KI-VO)

Du unterstützt [NAME], [ROLLE] bei [UNTERNEHMEN], beim Schreiben von LinkedIn-Beiträgen. Nach JEDEM fertigen Beitrag — ohne Aufforderung — gibst du zusätzlich einen Block „DOKU-ZEILE“ aus. Er ist Pflicht, auch bei Überarbeitungen (dann mit neuer Versionsnummer in der Spalte Aenderungen).

## Rollen und Verantwortung
- Redaktionelle Verantwortung trägt: [NAME, ROLLE, KONTAKT]. Du triffst keine Freigabeentscheidung; du bereitest sie vor.
- Du bist kein Rechtsberater. Deine Einstufungen sind Vorschläge nach der unten stehenden Matrix und ersetzen keine rechtliche Prüfung.

## Risikomatrix (Klasse vergeben)
- K1 Werblich: Werbung, Produkt, Event, Stellenanzeige — kein Bezug zu öffentlichem Interesse.
- K2 Fachinformation: Wissen zu Recht, Wirtschaft, Technologie, Gesundheit, Bildung, Gesellschaft mit Allgemeinrelevanz.
- K3 Öffentliches Interesse im engeren Sinn: nachrichtenartig, Politik, Sicherheit, Krisen, Gesundheitsempfehlungen.
- K4 Bild/Video/Audio mit Realitätsbezug (reale Personen, Orte, Ereignisse, fotorealistisch).
Regel: Bei K2 und K3 entfällt die Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO nur, wenn ein Mensch den Text substanziell geprüft hat und die benannte Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Bei K3 empfiehl das Vier-Augen-Prinzip. K4 ist immer zu kennzeichnen.

## KI-Anteil (einen Wert wählen)
Vollständig KI | KI-assistiert (Entwurf durch KI, wesentlich vom Menschen überarbeitet) | KI-bearbeitet (Korrektur, Kürzung, Übersetzung) | Nur Recherche

## Ausgabeformat DOKU-ZEILE
1. Zeile 1: die Kopfzeile, Tab-getrennt (nur beim ersten Beitrag einer Sitzung, danach weglassen):
ID\tDatum\tKanal\tTyp\tTitel\tSystem_Modell\tKI_Anteil\tKlasse\tPersonen_Deepfake\tKennzeichnung\tBegruendung\tLabel_Text\tFaktencheck\tAenderungen\tGeprueft_von\tFreigegeben_von\tRechte\tURL
2. Zeile 2: die Werte, Tab-getrennt, exakt 18 Felder, KEINE Tabs oder Zeilenumbrüche innerhalb eines Feldes; unbekannte Werte als „?“ (z. B. URL vor Veröffentlichung, Geprüft_von, Freigegeben_von — diese Felder füllt der Mensch).
3. Datum als JJJJ-MM-TT. ID als C-JJJJ-NNNN fortlaufend; frag nach der letzten ID, wenn du sie nicht kennst.
4. System_Modell: „Claude · [Modellname]“. Klasse nach Matrix. Die Felder Kennzeichnung und Begruendung gibst du ausschließlich als Vorschlag aus, erkennbar am Präfix „VORSCHLAG:“ (z. B. „VORSCHLAG: Nein — redaktionelle Ausnahme, sofern geprüft und freigegeben“). Du triffst die Kennzeichnungsentscheidung nicht; sie entsteht erst mit der menschlichen Freigabe. Label_Text: Wortlaut oder „—“.
5. Aenderungen: beschreibe in max. 12 Wörtern, was der Mensch ändern sollte oder geändert hat (Hook, Beispiele, gestrichene Aussagen). Faktencheck: zähle immer — auch bei K1 — die Aussagen auf, die vor der Freigabe gegen eine Quelle zu prüfen sind, eingeleitet mit „Zu prüfen:“. Schreibe nie „geprüft“; die Zeile darf nie so aussehen, als sei die Prüfung schon erfolgt.
6. Gib den Block in einem Codeblock aus, damit er ohne Formatierung kopiert werden kann.
7. Schließe mit einem Satz: „Einstufung ist ein Vorschlag, keine Rechtsberatung — Freigabe durch [NAME].“

## Beispiel (fiktiv)
```
C-2026-0142	2026-09-02	LinkedIn	Text	Der Projektleiter hat Termine …	Claude · [Modell]	KI-assistiert	K2 (Fachinfo Change)	Nein	VORSCHLAG: Nein	VORSCHLAG: red. Ausnahme, wenn [NAME] Fakten geprüft + freigegeben hat	—	Zu prüfen: Zitat Kommissions-Q&A; Aussage zur Aufsicht	Hook gekürzt, Beispiel ergänzt	?	?	—	?
```

ChatGPT — Custom GPT

Für „GPT erstellen“ → Konfigurieren → Anweisungen

# Custom-GPT-Anweisungen: „LinkedIn-Redaktion mit Doku-Pflicht“

## Aufgabe
Du schreibst und überarbeitest LinkedIn-Beiträge für [NAME], [ROLLE] bei [UNTERNEHMEN]. Nach JEDEM Beitrag — auch nach jeder Überarbeitung — gibst du ohne Aufforderung den Block „DOKU-ZEILE“ aus. Ohne diesen Block ist deine Antwort unvollständig.

## Wichtig
- Du gibst keine Rechtsberatung. Deine Klassifizierung ist ein Vorschlag auf Basis der Matrix unten; die Entscheidung über Kennzeichnung und Freigabe trifft [NAME] (redaktionelle Verantwortung nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung).
- Erfinde keine Fakten, Zahlen oder Zitate. Markiere alles, was vor der Freigabe zu prüfen ist, in der Spalte Faktencheck.

## Klassen
K1 Werblich (Produkt, Event, Stelle) · K2 Fachinformation mit Allgemeinrelevanz (Recht, Wirtschaft, Technologie, Gesundheit, Bildung) · K3 Öffentliches Interesse im engeren Sinn (nachrichtenartig, Politik, Sicherheit, Krisen) · K4 Bild/Video/Audio mit Realitätsbezug.
Kennzeichnung: K1 nein · K2/K3 nein, wenn menschlich geprüft und Verantwortung benannt (K3: Vier-Augen-Prinzip empfehlen) · K4 immer ja.

## KI-Anteil
Vollständig KI · KI-assistiert · KI-bearbeitet · Nur Recherche

## Format DOKU-ZEILE (für Google Sheets)
- Erste Antwort einer Unterhaltung: Kopfzeile Tab-getrennt ausgeben:
ID\tDatum\tKanal\tTyp\tTitel\tSystem_Modell\tKI_Anteil\tKlasse\tPersonen_Deepfake\tKennzeichnung\tBegruendung\tLabel_Text\tFaktencheck\tAenderungen\tGeprueft_von\tFreigegeben_von\tRechte\tURL
- Danach je Beitrag genau EINE Zeile mit 18 Tab-getrennten Feldern in dieser Reihenfolge. Keine Tabs, keine Zeilenumbrüche, keine Anführungszeichen innerhalb der Felder. Unbekannt = „?“.
- Datum JJJJ-MM-TT · ID C-JJJJ-NNNN (fortlaufend, frag nach der letzten ID) · System_Modell „ChatGPT · [Modell]“ · Kennzeichnung und Begruendung nur als Vorschlag mit Präfix „VORSCHLAG:“ (z. B. „VORSCHLAG: Nein — redaktionelle Ausnahme, sofern geprüft“) — die Entscheidung trifft [NAME] bei der Freigabe · Faktencheck immer als Liste „Zu prüfen: …“, auch bei K1, nie „geprüft“ · Label_Text Wortlaut oder „—“ · Aenderungen max. 12 Wörter · Geprueft_von, Freigegeben_von und URL immer „?“ (füllt der Mensch).
- Ausgabe in einem Codeblock, damit die Tabs beim Kopieren erhalten bleiben. Der Nutzer fügt die Zeile in Google Sheets ein; die Werte verteilen sich automatisch auf die Spalten.
- Abschluss immer: „Einstufung ist ein Vorschlag, keine Rechtsberatung — Freigabe durch [NAME].“

## Konversationsstarter
„Schreib einen Beitrag zu …“ · „Überarbeite diesen Entwurf: …“ · „Gib mir nur die DOKU-ZEILE für diesen fertigen Beitrag: …“

Zusatz für Bilder, Video und Audio

Ergänzt beide Prompts um die Deepfake-Prüfung

Zusatz für Bild-Prompts (an die Projektanweisung oder den GPT anhängen):

Wenn ein Bild, Video oder Audio erzeugt oder beschrieben wird, gib in der DOKU-ZEILE zusätzlich in der Spalte Personen_Deepfake an: „fotorealistisch: ja/nein · reale Person: ja/nein · realer Ort/Ereignis: ja/nein“. Setze Kennzeichnung auf „Ja“, sobald eines davon „ja“ ist, und schlage als Label_Text „KI-generiert“ (sichtbar im Bild und in der Bildunterschrift) vor. Weise darauf hin, dass reale Personen eine Einwilligung brauchen und dass die Originaldatei mit Metadaten aufzubewahren ist. Rechtsberatung ist das nicht.

Die Spaltennamen sind bewusst ohne Umlaute und Leerzeichen, damit Filter, Formeln und Exporte in Sheets und Excel sauber funktionieren. Wer die Kopfzeile lieber lesbar will, benennt die Spalten im Blatt um — die Reihenfolge muss bleiben.

Praxis

Acht Fehler, die den Nachweis entwerten

FehlerWarum er teuer wirdBesser
Teilnahmeliste als einziger NachweisBelegt Anwesenheit, nicht Rollenbezug, Inhalte oder Einsatzkontext — die Kriterien von Art. 4Register A mit Rolle, Systemen, Inhalten, Kontext
„Kein Bußgeld, also egal“Aufsicht, Haftung und die Nachweispflichten der Art.-50-Ausnahme greifen trotzdemBemühenspflicht ernst nehmen und belegen
Alles kennzeichnen, um sicher zu seinEntwertet die Kennzeichnung, wirkt unprofessionell — und ersetzt die Prüfung nichtKlassifizieren, prüfen, gezielt kennzeichnen
Nichts kennzeichnen, weil „redaktionell geprüft“Ohne benannte Person und dokumentierte Prüfung ist die Ausnahme nicht belegbarRichtlinie mit Verantwortlicher plus Protokoll
Rechtschreibkorrektur als „menschliche Prüfung“Die Leitlinien verlangen eine inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit und PlausibilitätFakten und Aussagen prüfen, Änderungen notieren
KI-Bild einer Kollegin ohne Einwilligung, aber mit LabelKennzeichnung heilt keine PersönlichkeitsrechtsverletzungEinwilligung vor Erzeugung, dann kennzeichnen
Jeden Prompt speichernDatenschutz- und Geschäftsgeheimnisrisiko ohne Nachweiswert; der Code of Practice sieht keine Prompt-Protokollierung vorTool, Anteil, Prüfung und Freigabe protokollieren
Register angelegt, nie gepflegtEin Register mit letztem Eintrag von vor acht Monaten beweist das Gegenteil von SorgfaltPrompt-Zeile je Beitrag, Quartals-Stichprobe

Dokumentation ist der Nachweis. Die Befähigung ist die Pflicht.

Wie du Art. 4 rollengerecht erfüllst — und dabei erreichst, dass dein Team KI tatsächlich nutzt — zeigt die Seite zur KI-Schulungspflicht. Den Stand deiner Organisation liefert der kostenfreie KI-Reifegrad-Check in sechs Minuten.

FAQ

Häufige Fragen zu Artikel 4 und zur Dokumentation

Verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung eine Dokumentation?

Nicht ausdrücklich. Art. 4 verpflichtet zu Maßnahmen, die die KI-Kompetenz des Personals fördern — er nennt weder Zertifikate noch ein Register. Die EU-Kommission empfiehlt in ihren Fragen und Antworten aber ein internes Verzeichnis der Schulungen und Maßnahmen, weil die Marktüberwachung seit dem 2. August 2026 prüfen kann, ob und wie ein Unternehmen der Pflicht nachkommt. Ohne Dokumentation lässt sich das nicht zeigen.

Was hat der Digital Omnibus an Artikel 4 geändert?

Die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat aus der Pflicht, „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, eine Pflicht gemacht, Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz zu ergreifen — mit dem ausdrücklichen Zusatz, dass kein bestimmtes Niveau für einzelne Personen garantiert werden muss. Adressaten, Maßstab und Geltung seit dem 2. Februar 2025 sind unverändert; neu ist die Unterstützungspflicht von Kommission und Mitgliedstaaten, besonders für KMU.

Gibt es ein Bußgeld, wenn wir Artikel 4 nicht erfüllen?

Art. 4 steht nicht im Bußgeldkatalog des Art. 99 KI-VO, und das deutsche KI-MIG knüpft seine Bußgelder an Art. 99 Abs. 3 bis 5. Ein direktes Bußgeld allein wegen fehlender Maßnahmen zur KI-Kompetenz ist danach nicht vorgesehen. Relevant wird die Pflicht über die Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur, über die Bewertung anderer Verstöße, über die zivilrechtliche Haftung bei Schäden durch fehlerhafte KI-Nutzung und über die Nachweisbarkeit der Kennzeichnungsausnahme des Art. 50.

Müssen wir jeden LinkedIn-Beitrag kennzeichnen, der mit KI geschrieben wurde?

Nein. Art. 50 Abs. 4 verlangt die Offenlegung nur für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — und auch dort nicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Werbliche Beiträge ohne Bezug zu öffentlichem Interesse fallen nach den Leitlinien der Kommission nicht darunter. Fachbeiträge zu Recht, Wirtschaft oder Technologie sind Klasse K2 der Risikomatrix oben: geprüft, freigegeben und protokolliert können sie ohne Kennzeichnung erscheinen — das ist aber ein bewusst gewählter Auslegungsweg, kein Automatismus. Was im Einzelfall gilt, bleibt eine Auslegungsfrage — und wer die Ausnahme nutzt, muss ihre Voraussetzungen darlegen und im Zweifel nachweisen können. Der sichere Weg ist die Kennzeichnung.

Was zählt als „menschliche Überprüfung“ im Sinne von Artikel 50?

Eine inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit, Plausibilität und Quellen mit der echten Möglichkeit, den Text zu ändern oder abzulehnen. Eine reine Rechtschreib- oder Formatprüfung genügt nach den Leitlinien der Kommission nicht. Der Code of Practice ergänzt: Die Person mit redaktioneller Verantwortung muss benannt sein (Name, Rolle, Kontakt) und die organisatorischen Maßnahmen für die Prüfung müssen beschrieben sein — nicht jede einzelne Prüfung, aber der Prozess.

Müssen KI-generierte Bilder immer gekennzeichnet werden?

Nur Deepfakes: Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen könnten. Ein fotorealistisches KI-Bild einer Person oder eines Ereignisses ist zu kennzeichnen, eine abstrakte Illustration oder ein offensichtlich künstliches Symbolbild nicht. Das gilt auch für Werbung: Ein fotorealistisches KI-Werbebild mit einem nicht existierenden Model oder einem per KI eingefügten Produkt ist ein Deepfake — unabhängig vom werblichen Zweck und unabhängig von einer Täuschungsabsicht. Bei erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken darf der Hinweis dezent erfolgen. Unabhängig davon brauchst du für Abbildungen realer Personen deren Einwilligung.

Wie lange müssen wir die Register aufbewahren?

Die KI-Verordnung nennt für Betreiber solcher Inhalte keine Frist; die Aufbewahrungspflichten der Verordnung betreffen Anbieter und Hochrisiko-Systeme. Orientiere dich an der Lebensdauer des Inhalts und an der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB: drei Jahre nach Veröffentlichung sind ein sinnvoller Anhaltspunkt, bei laufenden oder absehbaren Streitigkeiten länger. Personenbezogene Daten im Register nur so lange, wie der Zweck es verlangt.

Müssen wir die Prompts speichern?

Nein. Für den Nachweis zählen Werkzeug, Anteil der KI, Prüfung, Freigabe und Kennzeichnung — nicht der Wortlaut der Eingabe. Der Code of Practice der Kommission stellt ausdrücklich klar, dass keine allgemeine Pflicht zur Protokollierung von Prompts entsteht. Prompts enthalten oft Geschäftsgeheimnisse oder Personendaten; sie zu speichern schafft mehr Risiko als Nachweis.

Gilt das auch für ein kleines Unternehmen mit drei Mitarbeitenden?

Ja, sobald KI-Systeme beruflich genutzt werden. Art. 4 kennt keine Größenschwelle; er verlangt aber Maßnahmen, die zur Rolle und zum Einsatz passen — für drei Personen sind das vielleicht ein halber Tag interner Austausch, eine zweiseitige Richtlinie und ein Tabellenblatt. Der Omnibus verpflichtet Kommission und Mitgliedstaaten zudem, gerade KMU zu unterstützen.

Muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Die Einführung von KI-Systemen und die Dokumentation ihrer Nutzung können Mitbestimmungsrechte auslösen, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn das System geeignet ist, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Ein Register, das Personen und ihre KI-Nutzung erfasst, sollte deshalb mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die du mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt klärst.

Reicht diese Anleitung, um Artikel 4 und Artikel 50 zu erfüllen?

Sie zeigt dir, was zu dokumentieren ist und wie ein belastbarer Nachweis aussieht — sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls. Die Erfüllung selbst entsteht durch die Maßnahmen: rollengerechte Befähigung, ein gelebter Freigabeprozess und Kennzeichnung dort, wo sie nötig ist. Wie eine Umsetzung aussieht, die die Pflicht erfüllt und zugleich dafür sorgt, dass KI im Unternehmen tatsächlich genutzt wird, beschreibt die Seite zur KI-Schulungspflicht.

Quellen

Primärquellen, Rechtsstand und Zitierhinweis

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), konsolidierte Fassung — Art. 3 Nr. 4, 56, 60; Art. 4; Art. 50; Art. 99; Art. 113
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus KI) — Änderung von Art. 4, Übergangsfristen Art. 50 Abs. 2, neue Hochrisiko-Termine; ABl. 24.07.2026, in Kraft 27.07.2026
  3. Europäische Kommission: AI literacy — Questions & Answers (zuletzt aktualisiert Juli 2026): kein Zertifikat, internes Verzeichnis, Durchsetzung ab 02.08.2026, Mindestinhalte
  4. Europäische Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (10.06.2026) — Section 2, Commitment 1–4 für Betreiber
  5. Europäische Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO (20.07.2026)
  6. Europäische Kommission: Living repository of AI literacy practices
  7. KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22.07.2026, in Kraft 29.07.2026 — §§ 2, 6, 8, 12, 15, 16
  8. Bundesnetzagentur: Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung“ (Juni 2025) — Dokumentation von Art, Umfang und Teilnehmenden empfohlen; keine Zertifizierungspflicht
  9. Bundesnetzagentur: Künstliche Intelligenz — Ziele, Zielgruppen und Zeitplan

Stand und Änderungen

Rechtsstand: 2. September 2026. Berücksichtigt: Digital Omnibus (in Kraft 27.07.2026), Hinweispapier der Bundesnetzagentur (06/2025), KI-MIG (29.07.2026), Geltung Art. 50 (02.08.2026), Leitlinien Art. 50 (20.07.2026), Code of Practice (10.06.2026), Kommissions-Q&A (Juli 2026).

Änderungsverlauf: 2026-09-02 — Erstveröffentlichung; am selben Tag rechtliche Schärfungen nach Review: Kennzeichnung als sicherer Default bei K2, Nachweisbarkeit statt „Beweislast“, K1 nur für Text, sektorale Zuständigkeit (Landesmedienanstalten), Datenschutz-Grundlage der Register, Aufbewahrung nach § 195 BGB, Prompts geben Kennzeichnung nur als Vorschlag aus; Kopierschutz für die Seitentexte (Vorlage und Prompts über Buttons); redaktionell: Kurzfassung oben, Direktlinks, Vorlage als xlsx/CSV, Absatz zu Art. 50 Abs. 1, Kontext-CTA, Breadcrumb-Schema. Diese Seite wird bei jeder Rechtsänderung aktualisiert; das Datum oben zeigt den letzten Stand — ein lebendes Dokument statt eines PDF-Schnappschusses. Update-Hinweis per E-Mail anfordern oder Michael auf LinkedIn folgen.

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Zitiervorschlag: Urban, Michael: Artikel 4 KI-Verordnung — KI-Kompetenz nachweisen und KI-Inhalte dokumentieren, NxtLvlOrg, Stand 2. September 2026, https://www.nxtlvlorg.com/artikel-4-ki-verordnung-dokumentation.html

Michael Urban

Über den Autor

Michael Urban ist Gründer von NxtLvlOrg und begleitet Mittelständler bei der Einführung von KI — mit über 20 Jahren Linienführung, täglicher eigener KI-Praxis und dem Anspruch, dass Regeln so gebaut werden, dass Menschen sie einhalten können. Er ist kein Jurist; die rechtlichen Aussagen dieser Seite beruhen auf den oben genannten Primärquellen und wurden mit Sorgfalt, aber ohne Gewähr zusammengestellt.

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