Referenz · Rechtsstand 2. September 2026 · Digital Omnibus berücksichtigt
Artikel 4 KI-Verordnung:
KI-Kompetenz nachweisen. KI-Inhalte dokumentieren.
Kostenlose, prüffeste Anleitung mit fertigen Registern, Risikomatrix, Vorlage und Prompts für Claude und ChatGPT. Dahinter: was Art. 4 nach dem Digital Omnibus wirklich verlangt — und wie KI-Kompetenz, KI-Systeme und KI-generierte Inhalte vor Aufsicht und Art. 50 bestehen.
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Die vier Punkte, die du kennen musst
- Art. 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Unternehmen, dessen Mitarbeitende KI-Systeme beruflich nutzen — auch ChatGPT, Copilot oder Claude. Seit dem Digital Omnibus (Juli 2026) lautet die Pflicht: Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz zu fördern — kein garantiertes Niveau, kein Zertifikat.
- Eine ausdrückliche Dokumentationspflicht steht nicht in Art. 4. EU-Kommission und Bundesnetzagentur empfehlen trotzdem, alle Maßnahmen zu dokumentieren — denn seit dem 2. August 2026 überwacht in Deutschland die Bundesnetzagentur, und im Zweifel musst du zeigen können, was du getan hast.
- Für KI-generierte Inhalte gilt seit dem 2. August 2026 zusätzlich Art. 50: Deepfakes sind immer zu kennzeichnen; KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse nur dann nicht, wenn ein Mensch sie geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Genau dafür braucht es ein Protokoll, das Prüfung, Freigabe und Verantwortung festhält.
- Drei Register reichen: ein Kompetenz-Register (wer wurde wann wozu befähigt), ein KI-Inventar (welche Systeme, wofür, welches Risiko) und ein Content-Protokoll (welcher Inhalt, welches Tool, wer hat geprüft und freigegeben). Spaltenpläne, Risikomatrix, Vorlage und Prompts findest du unten.
Kein Rechtsrat. Diese Seite ist eine fachliche Einordnung aus der Praxis der KI-Einführung, keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Alle Aussagen beziehen sich auf den unten dokumentierten Rechtsstand; Behörden und Gerichte können Begriffe wie „öffentliches Interesse“ oder „Deepfake“ anders auslegen.
Die Texte dieser Seite sind kopiergeschützt — bitte verlinke sie, statt Auszüge zu übernehmen; so bleibt der Rechtsstand nachvollziehbar. Vorlage und Prompts bekommst du über die Download- und Kopieren-Buttons.
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Was Artikel 4 verlangt — Wortlaut, Definition, Omnibus
Artikel 4 ist einer der kürzesten Artikel der KI-Verordnung — und einer der am häufigsten falsch wiedergegebenen. Seit der Änderung durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, lautet Absatz 1:
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“
Absatz 2 verpflichtet Kommission und Mitgliedstaaten, Unternehmen — „insbesondere KMU“ — bei der Erfüllung zu unterstützen; Absatz 3 beauftragt das KI-Gremium mit Empfehlungen und gemeinsamen Zielen. Was „KI-Kompetenz“ bedeutet, definiert Art. 3 Nr. 56:
„die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.“
Was der Digital Omnibus geändert hat — und was nicht
| Bis 26.07.2026 (Ursprungsfassung) | Seit 27.07.2026 (Omnibus) | |
|---|---|---|
| Kern der Pflicht | Maßnahmen, um „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen | Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen — ausdrücklich kein garantiertes Niveau |
| Adressaten | Anbieter und Betreiber von KI-Systemen | Unverändert: Anbieter und Betreiber — also jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt |
| Maßstab | Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext, betroffene Personen | Unverändert — die Maßnahmen müssen zur Rolle und zum Einsatz passen |
| Geltung | Seit 2. Februar 2025 | Unverändert; Aufsicht und Sanktionsregime der KI-VO gelten seit 2. August 2026 |
| Unterstützung | — | Neu: Kommission und Mitgliedstaaten müssen Unternehmen unterstützen; die Kommission veröffentlicht Praxisbeispiele |
Die Änderung ist eine Entschärfung im Wortlaut, nicht eine Abschaffung: Aus einer Erfolgs- wurde eine Bemühenspflicht. Wer gar nichts tut, verstößt weiterhin gegen Art. 4. Wer Maßnahmen ergreift und sie belegen kann, ist auf der sicheren Seite — auch ohne Zertifikat, Prüfung oder Mindeststundenzahl. Wie eine rollengerechte Umsetzung aussieht, beschreibt die Seite zur Umsetzung der KI-Schulungspflicht; hier geht es um den Nachweis.
Für wen es gilt, seit wann — und wer es überwacht
Art. 4 unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Einsatz. „Betreiber“ ist nach Art. 3 Nr. 4 jede natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet — der Handwerksbetrieb mit ChatGPT-Zugang ebenso wie der Konzern. Die EU-Kommission stellt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz ausdrücklich klar, dass die Pflicht auch die Nutzung von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck umfasst und Mitarbeitende zum Beispiel über Halluzinationen informiert sein sollten.
| Datum | Was gilt | Für dich relevant |
|---|---|---|
| 02.02.2025 | Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (verbotene Praktiken) gelten | Maßnahmen zur KI-Kompetenz sind seitdem Pflicht |
| 27.07.2026 | Digital Omnibus in Kraft: Art. 4 als Bemühenspflicht neu gefasst | Wortlaut entschärft, Pflicht bleibt |
| 29.07.2026 | KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) in Kraft | Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde mit Auffangzuständigkeit (§ 2), zentrale Anlaufstelle (§ 6) und zentrale Beschwerdestelle (§ 8) |
| 02.08.2026 | Art. 50 (Transparenz/Kennzeichnung), Governance- und Sanktionskapitel gelten | Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten; Aufsicht kann Art. 4 prüfen |
| 02.12.2026 | Übergangsfrist für maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei Altsystemen endet; zwei neue Verbote nach Art. 5 | Betrifft vor allem Anbieter generativer Systeme |
| 02.12.2027 | Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme (verschoben) | Nur, wenn du Hochrisiko-KI einsetzt — dann mit deutlich höheren Doku-Anforderungen |
| 02.08.2028 | Hochrisiko-Pflichten für Anhang-I-Systeme (in regulierten Produkten) | Produkthersteller |
Aufsicht und Sanktionen — ehrlich eingeordnet
Art. 4 steht nicht im Bußgeldkatalog des Art. 99 KI-VO, und auch das deutsche KI-MIG knüpft seine Bußgeldvorschriften (§§ 15, 16) an Art. 99 Abs. 3 bis 5 an. Ein direktes Bußgeld allein wegen fehlender KI-Kompetenz-Maßnahmen ist danach nicht vorgesehen. Trotzdem wäre es falsch, Art. 4 als unverbindlich zu lesen — aus vier Gründen:
- Marktüberwachung: Die Bundesnetzagentur kann seit dem 2. August 2026 Auskünfte verlangen und Anordnungen treffen. Die Kommission nennt in ihren Q&A ausdrücklich, dass nationale Behörden Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen können.
- Zuständigkeit: Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Auffangbehörde (§ 2 Abs. 1 KI-MIG) und zentrale Beschwerdestelle (§ 8) — Beschwerden sind der praktische Auslöser einer Prüfung. Sektoral bleiben andere Behörden zuständig, unter anderem die Landesmedienanstalten für den KI-Einsatz von Mediendiensteanbietern zu journalistischen oder werblichen Zwecken. Wer als Medien- oder Presseanbieter publiziert, prüft seine zuständige Behörde gesondert.
- Verbund mit anderen Pflichten: Bei Verstößen gegen Art. 50 (bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes) oder gegen Hochrisiko-Pflichten wird die Frage, ob das Personal überhaupt befähigt war, Teil der Bewertung.
- Haftung: Entsteht durch fehlerhafte KI-Nutzung ein Schaden — falsche Auskunft, Datenschutzverstoß, Urheberrechtsverletzung —, ist fehlende Befähigung ein Organisationsverschulden, das zivilrechtlich gegen dich spricht.
- Nachweisbarkeit bei Art. 50: Wer KI-Texte ohne Kennzeichnung veröffentlicht, weil ein Mensch sie geprüft hat, nutzt eine Ausnahme — und muss deren Voraussetzungen gegenüber der Aufsicht darlegen und im Zweifel nachweisen können. Ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage.
Warum du dokumentieren solltest, obwohl Art. 4 es nicht vorschreibt
Die EU-Kommission beantwortet die Frage nach dem Nachweis in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz (zuletzt aktualisiert im Juli 2026) so: Ein Zertifikat ist nicht erforderlich; Organisationen können ein internes Verzeichnis der Schulungen und anderen Maßnahmen führen. Das ist der Kern: Art. 4 verlangt keine bestimmte Dokumentation — aber ohne Dokumentation kannst du die Erfüllung nicht zeigen. Dieselbe Logik kennst du aus der DSGVO: Die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) verlangt, die Einhaltung nachweisen zu können.
Auch die Bundesnetzagentur ist in ihrem Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung“ (Juni 2025, also noch zur Ursprungsfassung) eindeutig: Getroffene Maßnahmen zum Aufbau von KI-Kompetenz sollten dokumentiert werden — mit der Art der Maßnahmen, dem inhaltlichen und zeitlichen Umfang und den teilnehmenden Personen. Ausdrücklich nicht vorgeschrieben sind formalisierte Trainings, externe Zertifizierungen, ein KI-Beauftragter oder Vorabprüfungen durch die Aufsicht. Und sie benennt den Grund: Ein Mangel an KI-Kompetenz kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht.
Der Code of Practice der Kommission zur Transparenz KI-generierter Inhalte (Juni 2026) macht aus dem Nachweis für Betreiber ein konkretes Muster: Wer die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte nutzen will, soll eine interne Richtlinie haben, die (a) die Person mit redaktioneller Verantwortung mit Name, Rolle und Kontakt benennt und (b) die organisatorischen Maßnahmen und Ressourcen für die menschliche Prüfung beschreibt — ausdrücklich ohne Pflicht, jede einzelne Prüfung zu protokollieren. Ein Einzelprotokoll ist also Kür, nicht Pflicht. Warum ich es trotzdem empfehle: Es ist die einzige Form, in der du nach zwölf Monaten noch zeigen kannst, dass die Richtlinie gelebt wurde — und es kostet mit den Prompts unten pro Beitrag weniger als eine Minute.
Was dokumentiert werden sollte
Welche Maßnahmen zur KI-Kompetenz es gab, für wen, mit welchem Inhalt und Bezug zum Einsatz; welche KI-Systeme im Unternehmen genutzt werden und mit welchem Risiko; bei veröffentlichten KI-Inhalten: Tool, Anteil der KI, Prüfung, Freigabe, Verantwortung, Kennzeichnung.
Was nicht nötig ist
Zertifikate oder Prüfungen, eine Mindeststundenzahl, externe Anbieter, das Speichern jedes Prompts (der Code of Practice lehnt eine allgemeine Prompt-Protokollierung ausdrücklich ab), ein Verzeichnis für rein interne Entwürfe, die nie veröffentlicht werden.
„Die Aufsicht wird nicht fragen, ob ihr ein Zertifikat habt. Sie wird fragen, was ihr getan habt — und ob ihr es zeigen könnt."
Die drei Register — und welche Spalten sie brauchen
Ein Register für alles wird unübersichtlich, drei Register mit klaren Schnittstellen bleiben pflegbar. Alle drei funktionieren als Tabellenblätter in Google Sheets oder Excel; der Bezug läuft über die IDs (Person, System, Inhalt). „Pflicht“ heißt hier: ohne diese Spalte ist das Register als Nachweis wertlos. „Empfohlen“ heißt: macht den Nachweis belastbar oder spart später Arbeit. Auf dem Smartphone ist die Spalte „Warum“ ausgeblendet — am Desktop oder quer gedreht siehst du alle vier Spalten.
Register A — Kompetenz-Register (Art. 4)
Eine Zeile je Person und Maßnahme. Es beantwortet die Frage der Aufsicht: „Was habt ihr getan, um die KI-Kompetenz eurer Leute zu fördern — passend zu ihrer Rolle?“
| Spalte | Status | Warum sie drin sein muss | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Personen-ID / Name | Pflicht | Zuordnung; bei Personaldaten Datensparsamkeit beachten (ID statt Klarname im Export) | P-017 |
| Rolle / Funktion | Pflicht | Art. 4 verlangt rollengerechte Maßnahmen — Vertrieb braucht anderes als Buchhaltung | Vertriebsinnendienst |
| Genutzte KI-Systeme (System-ID) | Pflicht | Verbindet die Maßnahme mit dem tatsächlichen Einsatz (Register B) | S-01 ChatGPT Team, S-04 Copilot |
| Einsatzkontext / betroffene Personen | Pflicht | Ausdrückliches Kriterium in Art. 4: Wo wird KI eingesetzt, wen betrifft es? | Angebotstexte an Kunden; keine Personendaten |
| Vorkenntnisse (Einstufung) | Empfohlen | Art. 4 nennt Kenntnisse und Erfahrung als Maßstab — die Einstufung begründet den Umfang | Grundlagen vorhanden |
| Maßnahme (Titel) | Pflicht | Was konkret stattgefunden hat | Inhouse-Workshop „KI im Angebotsprozess“ |
| Inhalte / Lernziele | Pflicht | Zeigt, dass Risiken, Grenzen und Regeln behandelt wurden — nicht nur Bedienung | Halluzinationen, Datenschutz, Freigabe, Kennzeichnung |
| Format · Dauer · Anbieter | Empfohlen | Plausibilisiert den Umfang; intern ist zulässig | 3 h, Präsenz, intern |
| Datum · Nachweisart | Pflicht | Teilnahme muss belegbar sein — Liste, Kalendereintrag, Bestätigung | 14.03.2026, Teilnahmeliste |
| Verantwortliche Person | Pflicht | Wer hat die Maßnahme zu verantworten (Organisation, nicht Trainer) | Leitung Personal |
| Nächste Auffrischung | Empfohlen | KI-Systeme und Regeln ändern sich; ein Turnus zeigt Ernsthaftigkeit | 03/2027 |
| Bezug zur KI-Richtlinie (Version) | Empfohlen | Verknüpft Schulung mit den Regeln, die gelten | KI-Richtlinie v2.1 |
Register B — KI-Inventar (Systeme und Risiko)
Eine Zeile je KI-System. Die Kommission nennt als zweiten Schritt jeder Art.-4-Umsetzung, die eingesetzten Systeme und ihre Risiken zu kennen — und das Inventar ist die Grundlage für Register A und C.
| Spalte | Status | Warum sie drin sein muss | Beispiel |
|---|---|---|---|
| System-ID · Name · Anbieter · Version | Pflicht | Eindeutige Referenz; Versionen ändern Verhalten und Pflichten | S-01 ChatGPT Team (OpenAI), GPT-5 |
| Zweck / Einsatzfälle | Pflicht | Kontext bestimmt Risiko und Schulungsbedarf | Textentwürfe, Recherche, Übersetzung |
| Rolle des Unternehmens | Pflicht | Betreiber oder (selten) Anbieter — die Pflichten unterscheiden sich | Betreiber |
| Risikoklasse nach KI-VO | Pflicht | Verboten / Hochrisiko / Transparenzpflicht / minimal — entscheidet über Zusatzpflichten | Transparenzpflicht (Art. 50) |
| Datenkategorien · Freigabe | Pflicht | Welche Daten dürfen hinein (keine Personendaten, keine Geschäftsgeheimnisse?) | Keine personenbezogenen Kundendaten |
| Erzeugt veröffentlichte Inhalte? | Empfohlen | Verknüpft mit Register C und Art. 50 | Ja — Texte, Bilder |
| Verantwortliche Person (System-Owner) | Pflicht | Ansprechpartner für Aufsicht und intern | Leitung Marketing |
| Freigabedatum · Überprüfung | Empfohlen | Zeigt, dass das Inventar gepflegt wird | freigegeben 01/2026, Review 01/2027 |
Register C — Content-Protokoll (KI-generierte Inhalte, Art. 50)
Eine Zeile je veröffentlichtem Inhalt, bei dem KI beteiligt war — LinkedIn-Beitrag, Blogartikel, Newsletter, Bild, Video, Podcast-Skript. Genau dieses Register füllen die Prompts unten automatisch.
| Spalte | Status | Warum sie drin sein muss | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Inhalts-ID · Datum | Pflicht | Referenz und Zeitpunkt der Veröffentlichung | C-2026-0142 · 2026-09-02 |
| Kanal · URL | Pflicht | Wo veröffentlicht — Beweis der Veröffentlichung | LinkedIn · Link zum Beitrag |
| Inhaltstyp | Pflicht | Text / Bild / Video / Audio — Art. 50 behandelt sie unterschiedlich | Text |
| Titel / erste Zeile | Pflicht | Wiedererkennbarkeit ohne URL | „Der Projektleiter hat Termine …“ |
| System-ID · Modell · Version | Pflicht | Welches Werkzeug hat erzeugt oder verändert (Bezug Register B) | S-02 Claude, Modellname |
| KI-Anteil | Pflicht | Vollständig KI-generiert / KI-assistiert (Entwurf) / KI-bearbeitet (Korrektur, Übersetzung) / nur Recherche — der Code of Practice unterscheidet nach Grad | KI-assistiert |
| Themenklasse (Risikomatrix) | Pflicht | Entscheidet, ob Art. 50 Abs. 4 greift | K2 — Fachinformation |
| Reale Personen / Deepfake-Prüfung | Pflicht bei Bild/Video/Audio | Deepfakes sind immer kennzeichnungspflichtig | Nein |
| Kennzeichnung erforderlich? · Begründung | Pflicht | Ja/Nein mit einem Satz — das ist die Entscheidung, die geprüft wird | Nein — redaktionell geprüft, Verantwortung M. Urban |
| Kennzeichnungstext / Label | Pflicht, wenn ja | Wortlaut oder Icon, wie veröffentlicht | „Bild KI-generiert“ |
| Faktencheck · Quellen | Pflicht bei Klasse ≥ 2 | Menschliche Prüfung muss substanziell sein — Rechtschreibung reicht nicht | Zahlen gegen Quelle X geprüft |
| Wesentliche Änderungen durch Mensch | Empfohlen | Belegt echte redaktionelle Kontrolle | Hook umgeschrieben, Beispiel ergänzt, 2 Aussagen gestrichen |
| Geprüft von · Datum | Pflicht | Wer hat inhaltlich geprüft | M. Urban · 2026-09-02 |
| Freigegeben von (redaktionelle Verantwortung) | Pflicht | Die Person, die nach Art. 50 Abs. 4 die Verantwortung trägt | M. Urban, Geschäftsführer |
| Rechte / Lizenzen | Pflicht bei Bild/Video/Audio | Nutzungsrechte, Marken, Personen, Stil-Vorlagen | Eigene Fotos als Referenz, keine Marken |
| Anmerkungen · Version | Empfohlen | Änderungen nach Veröffentlichung, Korrekturen | v1 |
Fünf Klassen für KI-generierte Inhalte — was geprüft und was gekennzeichnet wird
Art. 50 Abs. 4 verlangt die Offenlegung nur in zwei Fällen: bei Deepfakes und bei KI-Texten, die veröffentlicht werden, „um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“ — und selbst dort entfällt sie bei menschlicher Prüfung mit redaktioneller Verantwortung. Die Leitlinien der Kommission (Juli 2026) rechnen klassische Werbung, Produktbeschreibungen und gewöhnliche Social-Media-Beiträge ohne Bezug zu öffentlichem Interesse nicht dazu, lesen den Begriff aber weit: Gesundheit, Recht, Wirtschaft, Politik, Sicherheit und Wissenschaft mit Allgemeinrelevanz sind erfasst. Da du die Voraussetzungen der Ausnahme darlegen und im Zweifel nachweisen können musst, empfehle ich, jeden Inhalt in eine von fünf Klassen einzuordnen — die Klasse bestimmt Prüfumfang und Kennzeichnung:
| Klasse | Inhalt | Beispiele | Prüfung | Kennzeichnung |
|---|---|---|---|---|
| K0 Intern | Nicht veröffentlicht | Entwürfe, interne Notizen, Zusammenfassungen | Nach Bedarf | Keine; kein Protokoll nötig |
| K1 Werblich | Werbung und Unternehmenskommunikation ohne Bezug zu öffentlichem Interesse | Produkttexte, Eventankündigung, Stellenanzeige | Sichtprüfung auf Richtigkeit und Marke | Für Text nicht verpflichtend (Art. 50 Abs. 4 greift nicht); freiwilliger Hinweis möglich. Gilt nur für Text: Enthält der werbliche Inhalt ein fotorealistisches KI-Bild oder -Video mit Realitätsbezug, greift K4 — Kennzeichnungspflicht auch bei reiner Werbung |
| K2 Fachinformation | Informiert zu Themen mit Allgemeinrelevanz: Recht, Gesundheit, Wirtschaft, Technologie, Bildung | LinkedIn-Beitrag zur KI-Verordnung, Ratgeber, Studien-Einordnung | Substanzielle Prüfung: Fakten, Quellen, Aussagen — durch benannte Person | Sicherer Default: kennzeichnen. Keine Kennzeichnung ist ein dokumentierter Risikoweg — nur mit substanzieller Prüfung und benannter Verantwortung, und im Wissen, dass die Reichweite von „redaktioneller Verantwortung“ außerhalb von Presse und Medien behördlich noch nicht geklärt ist im Zweifel anwaltlich prüfen |
| K3 Öffentliches Interesse im engeren Sinn | Nachrichtenartige Inhalte, Politik, Sicherheit, Krisen, Gesundheitsempfehlungen | Kommentar zu Gesetzgebung, Meldung zu Vorfällen | Wie K2, zusätzlich Vier-Augen-Prinzip | Im Zweifel kennzeichnen — auch bei Prüfung |
| K4 Personen / Realitätsbezug (Bild, Video, Audio) | Inhalte, die reale Personen, Orte, Ereignisse täuschend echt zeigen oder verändern | KI-Porträt eines Mitarbeiters, nachgestelltes Event, geklonte Stimme | Einwilligung, Rechte, Deepfake-Prüfung | Immer kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4 Satz 1) — Ausnahme nur für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke, dort angemessen dezent |
Und die Interaktion selbst (Art. 50 Abs. 1): Setzt du einen Chatbot oder Sprachassistenten ein, der direkt mit Menschen kommuniziert, müssen diese erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren — spätestens beim ersten Kontakt, klar erkennbar, es sei denn, es ist aus den Umständen offensichtlich. Diese Pflicht ist unabhängig vom Thema und kennt keine redaktionelle Ausnahme; sie gehört als eigene Zeile ins Content-Protokoll (siehe Beispiel „Kontakt-Assistent“ in der Vorlage).
Praktische Faustregel für LinkedIn und Blog: Ein Beitrag, der Wissen zu einem Gesetz, einer Technologie oder einem gesellschaftlichen Thema vermittelt, ist K2. Dort kann die menschliche Prüfung mit benannter Verantwortung den Regelweg bilden — sofern du den Auslegungsspielraum bewusst in Kauf nimmst: Der Begriff der redaktionellen Verantwortung stammt aus dem Presse- und Medienkontext, und ob die Aufsicht ihn für Unternehmensinhalte genauso weit liest, ist offen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kennzeichnet. im Zweifel anwaltlich prüfen KI-Bilder mit Realitätsbezug sind davon unabhängig immer zu kennzeichnen (K4). Was die Kennzeichnung selbst verlangt, erklärt die Seite zur KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50.
Unsicher, wo ihr bei KI-Kompetenz und Regeln steht? Der KI-Reifegrad-Check liefert in sechs Minuten eine Standortbestimmung — kostenfrei, ohne Anmeldung vor dem Ergebnis.
Reifegrad ermittelnKI-Bilder dokumentieren: der Deepfake-Test und die Zusatzspalten
Bei Bildern, Videos und Audio ist der Maßstab ein anderer als bei Text: Nicht das Thema entscheidet, sondern der Realitätsbezug. Art. 3 Nr. 60 definiert einen Deepfake als KI-erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, „der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“. Drei Fragen vor jeder Veröffentlichung:
Zeigt es etwas Reales?
Eine erkennbare Person, ein echter Ort, ein Ereignis, das so nicht stattgefunden hat? Dann ist es potenziell ein Deepfake. Abstrakte Illustrationen, Symbolbilder und offensichtlich künstliche Szenen sind es nicht.
Könnte es für echt gehalten werden?
Fotorealismus ist das Kriterium, nicht die Absicht. Ein KI-Porträt im Stil eines Business-Fotos wirkt echt — ein Comic-Avatar nicht. Reine Bildbearbeitung ohne Änderung der Aussage (Farbe, Zuschnitt, Schärfe) gilt nicht als Manipulation im Sinne von Art. 50.
Ist es erkennbar Kunst oder Satire?
Dann bleibt die Offenlegungspflicht, darf aber so erfolgen, dass sie das Werk nicht stört — ein Hinweis in der Bildunterschrift oder Beschreibung reicht.
Zusätzliche Spalten für Bild, Video und Audio
| Spalte | Status | Warum sie drin sein muss | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Erzeugungsart | Pflicht | Vollständig generiert, aus Referenzbild abgeleitet, nachbearbeitet — bestimmt Rechte und Kennzeichnung | Text-zu-Bild, mit eigenem Foto als Referenz |
| Reale Personen · Einwilligung | Pflicht | Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht gelten unabhängig von der KI-VO | Ja, M. Urban, Einwilligung liegt vor |
| Fotorealismus (ja/nein) | Pflicht | Kern der Deepfake-Prüfung | Ja |
| Kennzeichnung sichtbar · Ort | Pflicht bei Deepfake | Art. 50 Abs. 5: klar, erkennbar, spätestens beim ersten Kontakt — nicht im Impressum | „KI-generiert“ im Bild unten links + Bildunterschrift |
| Maschinenlesbare Kennzeichnung erhalten? | Empfohlen | Anbieter müssen Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2); Exporte und Bearbeitung entfernen Metadaten oft — Original aufbewahren | C2PA-Metadaten im Original, Export ohne |
| Marken, Logos, Stil-Vorlagen | Pflicht | Marken- und Urheberrecht Dritter | Keine fremden Marken; Stil „im Stil von“ vermieden |
| Original-Datei · Ablage | Empfohlen | Beweismittel bei Rückfragen | Laufwerk /KI-Assets/2026/C-0142.png |
Zwei Hinweise, die oft überraschen: Nach überwiegender Auffassung in Deutschland genießen rein KI-generierte Bilder ohne wesentlichen menschlichen Schöpfungsanteil keinen Urheberrechtsschutz — ob und wie du Dritten die Nutzung untersagen kannst, ist damit eine offene, einzelfallabhängige Frage; andere Schutzrechte wie Wettbewerbs-, Vertrags- oder Markenrecht bleiben unberührt. im Zweifel anwaltlich prüfen Und das Bild einer realen Person darf auch dann nicht ohne Einwilligung erzeugt werden, wenn du es kennzeichnest; die Kennzeichnung ersetzt keine Rechte.
Der Freigabe-Workflow und die KI-Redaktionsrichtlinie
Der Code of Practice verlangt von Unternehmen, die die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte nutzen, eine interne Richtlinie mit mindestens zwei Elementen: die benannte Person mit redaktioneller Verantwortung (Name, Rolle, Kontakt) und eine Übersicht der organisatorischen Maßnahmen und Ressourcen für die Prüfung. Der folgende Workflow erfüllt beides und erzeugt nebenbei das Protokoll:
Erzeugen
Inhalt mit dem freigegebenen System (Register B) erstellen. Der Prompt unten liefert am Ende die Protokollzeile gleich mit.
Einordnen
Klasse K0–K4 nach der Risikomatrix zuweisen; bei Bild, Video, Audio die drei Deepfake-Fragen beantworten.
Prüfen
Substanziell: Fakten gegen Quellen, Aussagen auf Haltbarkeit, Rechte Dritter. Änderungen kurz festhalten — sie belegen die Kontrolle.
Freigeben
Die benannte Person entscheidet: Kennzeichnung ja/nein mit Begründung, Freigabe mit Datum.
Protokollieren
Zeile in Register C einfügen, URL nach Veröffentlichung nachtragen. Quartalsweise stichprobenartig prüfen.
Mindestinhalt deiner KI-Redaktionsrichtlinie
- Name, Rolle und Kontakt der Person mit redaktioneller Verantwortung — bei mehreren Kanälen je Kanal. Der Code of Practice sieht vor, diese Kontaktdaten öffentlich zugänglich zu machen, etwa im Impressum.
- Welche KI-Systeme für Inhalte freigegeben sind (Verweis auf Register B) und welche Daten hinein dürfen.
- Die Risikomatrix mit Prüfumfang je Klasse und die Regel, wann gekennzeichnet wird — inklusive Wortlaut und Platzierung des Hinweises.
- Der Freigabeprozess (wer prüft, wer gibt frei, Vier-Augen-Prinzip ab K3) und das Vorgehen bei Korrekturen fehlender oder falscher Kennzeichnungen.
- Verweis auf die Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Register A): Der Code of Practice nennt Schulung des Personals zu den Offenlegungspflichten ausdrücklich als Maßnahme — hier schließt sich der Kreis zu Art. 4.
Eine schlanke Version dieser Richtlinie auf zwei Seiten ist mehr wert als ein Regelwerk, das niemand liest. Wie sie in eine übergreifende übergreifende KI-Governance passt, beschreibt die Governance-Seite.
So sieht das Content-Protokoll ausgefüllt aus
So sieht Register C ausgefüllt aus — vier typische Zeilen: ein geprüfter LinkedIn-Text ohne Kennzeichnung, ein KI-Bild mit Kennzeichnung, ein Fachartikel mit Vier-Augen-Prüfung und ein Chatbot, der unter Art. 50 Abs. 1 fällt. Die Tabelle ist als Ansicht gedacht; die Kopfzeile bekommst du über die Prompts unten direkt in dein Tabellenblatt.
| ID | Datum | Kanal | Typ | Titel | System · Modell | KI-Anteil | Klasse | Personen/Deepfake | Kennz.? | Begründung | Label-Text | Faktencheck | Änderungen | Geprüft | Freigegeben | Rechte | URL |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Beispielwerte, keine echten Vorgänge. Die Spalte „Klasse“ folgt der Risikomatrix oben; „Kennz.?“ dokumentiert die Entscheidung, nicht nur das Ergebnis.
Vorlage herunterladen
Alle drei Register als Arbeitsmappe mit Kopfzeilen, fixierter Titelzeile und Dropdowns für KI-Anteil, Klasse und Kennzeichnung — für Excel oder per „Datei → Importieren“ in Google Sheets. Dazu das Content-Protokoll als CSV.
So legst du das Register in Google Sheets oder Excel an
- Drei Tabellenblätter (A Kompetenz, B Inventar, C Content), die Kopfzeilen aus den Spaltenplänen oben; Blatt C füllst du per Einfügen der Tab-getrennten Zeile aus dem Prompt — Google Sheets verteilt die Werte automatisch auf die Spalten.
- Dropdowns per Datenvalidierung für KI-Anteil, Klasse und Kennzeichnung — das erzwingt einheitliche Werte und macht Auswertungen möglich.
- Blatt schützen, Versionsverlauf nutzen: Nur die verantwortliche Person darf die Freigabespalten ändern; der Versionsverlauf ist dein Beweis, wann was eingetragen wurde.
- Aufbewahrung: Die KI-VO nennt für Betreiber dieser Inhalte keine Frist. Orientiere dich an der Lebensdauer des Inhalts und an der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB, drei Jahre) nach Veröffentlichung; bei laufenden oder absehbaren Streitigkeiten länger. Personenbezogene Daten im Register nur so lange, wie der Zweck es verlangt.
- Datenschutz-Grundlage: Die Register verarbeiten Beschäftigtendaten (Rolle, Systeme, Schulungen, Prüfer, Freigeber). Kläre die Rechtsgrundlage (Art. 6 und Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG), nimm die Register in dein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf und stimme die Aufbewahrung mit deinem Löschkonzept ab. im Zweifel anwaltlich prüfen
- Quartals-Stichprobe: Fünf Zeilen ziehen, Beitrag öffnen, Kennzeichnung und Freigabe prüfen, Ergebnis notieren. Das ist die „Überprüfung“, die der Code of Practice vorsieht — und die Aufsicht als Erstes fragt.
Die Protokollzeile automatisch erzeugen — Claude und ChatGPT
Die Protokollzeile entsteht dort, wo der Inhalt entsteht. Beide Prompts verpflichten das Modell, nach jedem Beitrag eine Tab-getrennte Zeile mit exakt den 18 Spalten von Register C auszugeben — kopieren, in Google Sheets einfügen, fertig. Felder, die nur ein Mensch ausfüllen darf (Prüfung, Freigabe, URL), bleiben als „?“ offen; Kennzeichnung und Begründung erscheinen nur als „VORSCHLAG:“. Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern.
Wichtig: Der Prompt erledigt die Vorbereitung der Protokollzeile. Er ersetzt nicht die menschliche Prüfung und Freigabe — das ist der Akt, der die redaktionelle Ausnahme rechtlich trägt. Erst wenn die verantwortliche Person die Zeile geprüft, die Kennzeichnungsentscheidung getroffen und ihren Namen eingetragen hat, ist sie ein Nachweis. Eine ungeprüft kopierte Zeile ist das Gegenteil: ein Dokument, das eine Prüfung behauptet, die nicht stattgefunden hat.
Claude — Projektanweisung
Für ein Claude-Projekt (Projekteinstellungen → Anweisungen) oder als System-Prompt
# Projektanweisung: LinkedIn-Beiträge mit Dokumentationszeile (Art. 4 / Art. 50 KI-VO) Du unterstützt [NAME], [ROLLE] bei [UNTERNEHMEN], beim Schreiben von LinkedIn-Beiträgen. Nach JEDEM fertigen Beitrag — ohne Aufforderung — gibst du zusätzlich einen Block „DOKU-ZEILE“ aus. Er ist Pflicht, auch bei Überarbeitungen (dann mit neuer Versionsnummer in der Spalte Aenderungen). ## Rollen und Verantwortung - Redaktionelle Verantwortung trägt: [NAME, ROLLE, KONTAKT]. Du triffst keine Freigabeentscheidung; du bereitest sie vor. - Du bist kein Rechtsberater. Deine Einstufungen sind Vorschläge nach der unten stehenden Matrix und ersetzen keine rechtliche Prüfung. ## Risikomatrix (Klasse vergeben) - K1 Werblich: Werbung, Produkt, Event, Stellenanzeige — kein Bezug zu öffentlichem Interesse. - K2 Fachinformation: Wissen zu Recht, Wirtschaft, Technologie, Gesundheit, Bildung, Gesellschaft mit Allgemeinrelevanz. - K3 Öffentliches Interesse im engeren Sinn: nachrichtenartig, Politik, Sicherheit, Krisen, Gesundheitsempfehlungen. - K4 Bild/Video/Audio mit Realitätsbezug (reale Personen, Orte, Ereignisse, fotorealistisch). Regel: Bei K2 und K3 entfällt die Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO nur, wenn ein Mensch den Text substanziell geprüft hat und die benannte Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Bei K3 empfiehl das Vier-Augen-Prinzip. K4 ist immer zu kennzeichnen. ## KI-Anteil (einen Wert wählen) Vollständig KI | KI-assistiert (Entwurf durch KI, wesentlich vom Menschen überarbeitet) | KI-bearbeitet (Korrektur, Kürzung, Übersetzung) | Nur Recherche ## Ausgabeformat DOKU-ZEILE 1. Zeile 1: die Kopfzeile, Tab-getrennt (nur beim ersten Beitrag einer Sitzung, danach weglassen): ID\tDatum\tKanal\tTyp\tTitel\tSystem_Modell\tKI_Anteil\tKlasse\tPersonen_Deepfake\tKennzeichnung\tBegruendung\tLabel_Text\tFaktencheck\tAenderungen\tGeprueft_von\tFreigegeben_von\tRechte\tURL 2. Zeile 2: die Werte, Tab-getrennt, exakt 18 Felder, KEINE Tabs oder Zeilenumbrüche innerhalb eines Feldes; unbekannte Werte als „?“ (z. B. URL vor Veröffentlichung, Geprüft_von, Freigegeben_von — diese Felder füllt der Mensch). 3. Datum als JJJJ-MM-TT. ID als C-JJJJ-NNNN fortlaufend; frag nach der letzten ID, wenn du sie nicht kennst. 4. System_Modell: „Claude · [Modellname]“. Klasse nach Matrix. Die Felder Kennzeichnung und Begruendung gibst du ausschließlich als Vorschlag aus, erkennbar am Präfix „VORSCHLAG:“ (z. B. „VORSCHLAG: Nein — redaktionelle Ausnahme, sofern geprüft und freigegeben“). Du triffst die Kennzeichnungsentscheidung nicht; sie entsteht erst mit der menschlichen Freigabe. Label_Text: Wortlaut oder „—“. 5. Aenderungen: beschreibe in max. 12 Wörtern, was der Mensch ändern sollte oder geändert hat (Hook, Beispiele, gestrichene Aussagen). Faktencheck: zähle immer — auch bei K1 — die Aussagen auf, die vor der Freigabe gegen eine Quelle zu prüfen sind, eingeleitet mit „Zu prüfen:“. Schreibe nie „geprüft“; die Zeile darf nie so aussehen, als sei die Prüfung schon erfolgt. 6. Gib den Block in einem Codeblock aus, damit er ohne Formatierung kopiert werden kann. 7. Schließe mit einem Satz: „Einstufung ist ein Vorschlag, keine Rechtsberatung — Freigabe durch [NAME].“ ## Beispiel (fiktiv) ``` C-2026-0142 2026-09-02 LinkedIn Text Der Projektleiter hat Termine … Claude · [Modell] KI-assistiert K2 (Fachinfo Change) Nein VORSCHLAG: Nein VORSCHLAG: red. Ausnahme, wenn [NAME] Fakten geprüft + freigegeben hat — Zu prüfen: Zitat Kommissions-Q&A; Aussage zur Aufsicht Hook gekürzt, Beispiel ergänzt ? ? — ? ```
ChatGPT — Custom GPT
Für „GPT erstellen“ → Konfigurieren → Anweisungen
# Custom-GPT-Anweisungen: „LinkedIn-Redaktion mit Doku-Pflicht“ ## Aufgabe Du schreibst und überarbeitest LinkedIn-Beiträge für [NAME], [ROLLE] bei [UNTERNEHMEN]. Nach JEDEM Beitrag — auch nach jeder Überarbeitung — gibst du ohne Aufforderung den Block „DOKU-ZEILE“ aus. Ohne diesen Block ist deine Antwort unvollständig. ## Wichtig - Du gibst keine Rechtsberatung. Deine Klassifizierung ist ein Vorschlag auf Basis der Matrix unten; die Entscheidung über Kennzeichnung und Freigabe trifft [NAME] (redaktionelle Verantwortung nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung). - Erfinde keine Fakten, Zahlen oder Zitate. Markiere alles, was vor der Freigabe zu prüfen ist, in der Spalte Faktencheck. ## Klassen K1 Werblich (Produkt, Event, Stelle) · K2 Fachinformation mit Allgemeinrelevanz (Recht, Wirtschaft, Technologie, Gesundheit, Bildung) · K3 Öffentliches Interesse im engeren Sinn (nachrichtenartig, Politik, Sicherheit, Krisen) · K4 Bild/Video/Audio mit Realitätsbezug. Kennzeichnung: K1 nein · K2/K3 nein, wenn menschlich geprüft und Verantwortung benannt (K3: Vier-Augen-Prinzip empfehlen) · K4 immer ja. ## KI-Anteil Vollständig KI · KI-assistiert · KI-bearbeitet · Nur Recherche ## Format DOKU-ZEILE (für Google Sheets) - Erste Antwort einer Unterhaltung: Kopfzeile Tab-getrennt ausgeben: ID\tDatum\tKanal\tTyp\tTitel\tSystem_Modell\tKI_Anteil\tKlasse\tPersonen_Deepfake\tKennzeichnung\tBegruendung\tLabel_Text\tFaktencheck\tAenderungen\tGeprueft_von\tFreigegeben_von\tRechte\tURL - Danach je Beitrag genau EINE Zeile mit 18 Tab-getrennten Feldern in dieser Reihenfolge. Keine Tabs, keine Zeilenumbrüche, keine Anführungszeichen innerhalb der Felder. Unbekannt = „?“. - Datum JJJJ-MM-TT · ID C-JJJJ-NNNN (fortlaufend, frag nach der letzten ID) · System_Modell „ChatGPT · [Modell]“ · Kennzeichnung und Begruendung nur als Vorschlag mit Präfix „VORSCHLAG:“ (z. B. „VORSCHLAG: Nein — redaktionelle Ausnahme, sofern geprüft“) — die Entscheidung trifft [NAME] bei der Freigabe · Faktencheck immer als Liste „Zu prüfen: …“, auch bei K1, nie „geprüft“ · Label_Text Wortlaut oder „—“ · Aenderungen max. 12 Wörter · Geprueft_von, Freigegeben_von und URL immer „?“ (füllt der Mensch). - Ausgabe in einem Codeblock, damit die Tabs beim Kopieren erhalten bleiben. Der Nutzer fügt die Zeile in Google Sheets ein; die Werte verteilen sich automatisch auf die Spalten. - Abschluss immer: „Einstufung ist ein Vorschlag, keine Rechtsberatung — Freigabe durch [NAME].“ ## Konversationsstarter „Schreib einen Beitrag zu …“ · „Überarbeite diesen Entwurf: …“ · „Gib mir nur die DOKU-ZEILE für diesen fertigen Beitrag: …“
Zusatz für Bilder, Video und Audio
Ergänzt beide Prompts um die Deepfake-Prüfung
Zusatz für Bild-Prompts (an die Projektanweisung oder den GPT anhängen): Wenn ein Bild, Video oder Audio erzeugt oder beschrieben wird, gib in der DOKU-ZEILE zusätzlich in der Spalte Personen_Deepfake an: „fotorealistisch: ja/nein · reale Person: ja/nein · realer Ort/Ereignis: ja/nein“. Setze Kennzeichnung auf „Ja“, sobald eines davon „ja“ ist, und schlage als Label_Text „KI-generiert“ (sichtbar im Bild und in der Bildunterschrift) vor. Weise darauf hin, dass reale Personen eine Einwilligung brauchen und dass die Originaldatei mit Metadaten aufzubewahren ist. Rechtsberatung ist das nicht.
Die Spaltennamen sind bewusst ohne Umlaute und Leerzeichen, damit Filter, Formeln und Exporte in Sheets und Excel sauber funktionieren. Wer die Kopfzeile lieber lesbar will, benennt die Spalten im Blatt um — die Reihenfolge muss bleiben.
Acht Fehler, die den Nachweis entwerten
| Fehler | Warum er teuer wird | Besser |
|---|---|---|
| Teilnahmeliste als einziger Nachweis | Belegt Anwesenheit, nicht Rollenbezug, Inhalte oder Einsatzkontext — die Kriterien von Art. 4 | Register A mit Rolle, Systemen, Inhalten, Kontext |
| „Kein Bußgeld, also egal“ | Aufsicht, Haftung und die Nachweispflichten der Art.-50-Ausnahme greifen trotzdem | Bemühenspflicht ernst nehmen und belegen |
| Alles kennzeichnen, um sicher zu sein | Entwertet die Kennzeichnung, wirkt unprofessionell — und ersetzt die Prüfung nicht | Klassifizieren, prüfen, gezielt kennzeichnen |
| Nichts kennzeichnen, weil „redaktionell geprüft“ | Ohne benannte Person und dokumentierte Prüfung ist die Ausnahme nicht belegbar | Richtlinie mit Verantwortlicher plus Protokoll |
| Rechtschreibkorrektur als „menschliche Prüfung“ | Die Leitlinien verlangen eine inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit und Plausibilität | Fakten und Aussagen prüfen, Änderungen notieren |
| KI-Bild einer Kollegin ohne Einwilligung, aber mit Label | Kennzeichnung heilt keine Persönlichkeitsrechtsverletzung | Einwilligung vor Erzeugung, dann kennzeichnen |
| Jeden Prompt speichern | Datenschutz- und Geschäftsgeheimnisrisiko ohne Nachweiswert; der Code of Practice sieht keine Prompt-Protokollierung vor | Tool, Anteil, Prüfung und Freigabe protokollieren |
| Register angelegt, nie gepflegt | Ein Register mit letztem Eintrag von vor acht Monaten beweist das Gegenteil von Sorgfalt | Prompt-Zeile je Beitrag, Quartals-Stichprobe |
Dokumentation ist der Nachweis. Die Befähigung ist die Pflicht.
Wie du Art. 4 rollengerecht erfüllst — und dabei erreichst, dass dein Team KI tatsächlich nutzt — zeigt die Seite zur KI-Schulungspflicht. Den Stand deiner Organisation liefert der kostenfreie KI-Reifegrad-Check in sechs Minuten.
FAQ
Häufige Fragen zu Artikel 4 und zur Dokumentation
Verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung eine Dokumentation?
Nicht ausdrücklich. Art. 4 verpflichtet zu Maßnahmen, die die KI-Kompetenz des Personals fördern — er nennt weder Zertifikate noch ein Register. Die EU-Kommission empfiehlt in ihren Fragen und Antworten aber ein internes Verzeichnis der Schulungen und Maßnahmen, weil die Marktüberwachung seit dem 2. August 2026 prüfen kann, ob und wie ein Unternehmen der Pflicht nachkommt. Ohne Dokumentation lässt sich das nicht zeigen.
Was hat der Digital Omnibus an Artikel 4 geändert?
Die Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat aus der Pflicht, „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen, eine Pflicht gemacht, Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz zu ergreifen — mit dem ausdrücklichen Zusatz, dass kein bestimmtes Niveau für einzelne Personen garantiert werden muss. Adressaten, Maßstab und Geltung seit dem 2. Februar 2025 sind unverändert; neu ist die Unterstützungspflicht von Kommission und Mitgliedstaaten, besonders für KMU.
Gibt es ein Bußgeld, wenn wir Artikel 4 nicht erfüllen?
Art. 4 steht nicht im Bußgeldkatalog des Art. 99 KI-VO, und das deutsche KI-MIG knüpft seine Bußgelder an Art. 99 Abs. 3 bis 5. Ein direktes Bußgeld allein wegen fehlender Maßnahmen zur KI-Kompetenz ist danach nicht vorgesehen. Relevant wird die Pflicht über die Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur, über die Bewertung anderer Verstöße, über die zivilrechtliche Haftung bei Schäden durch fehlerhafte KI-Nutzung und über die Nachweisbarkeit der Kennzeichnungsausnahme des Art. 50.
Müssen wir jeden LinkedIn-Beitrag kennzeichnen, der mit KI geschrieben wurde?
Nein. Art. 50 Abs. 4 verlangt die Offenlegung nur für KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — und auch dort nicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Werbliche Beiträge ohne Bezug zu öffentlichem Interesse fallen nach den Leitlinien der Kommission nicht darunter. Fachbeiträge zu Recht, Wirtschaft oder Technologie sind Klasse K2 der Risikomatrix oben: geprüft, freigegeben und protokolliert können sie ohne Kennzeichnung erscheinen — das ist aber ein bewusst gewählter Auslegungsweg, kein Automatismus. Was im Einzelfall gilt, bleibt eine Auslegungsfrage — und wer die Ausnahme nutzt, muss ihre Voraussetzungen darlegen und im Zweifel nachweisen können. Der sichere Weg ist die Kennzeichnung.
Was zählt als „menschliche Überprüfung“ im Sinne von Artikel 50?
Eine inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit, Plausibilität und Quellen mit der echten Möglichkeit, den Text zu ändern oder abzulehnen. Eine reine Rechtschreib- oder Formatprüfung genügt nach den Leitlinien der Kommission nicht. Der Code of Practice ergänzt: Die Person mit redaktioneller Verantwortung muss benannt sein (Name, Rolle, Kontakt) und die organisatorischen Maßnahmen für die Prüfung müssen beschrieben sein — nicht jede einzelne Prüfung, aber der Prozess.
Müssen KI-generierte Bilder immer gekennzeichnet werden?
Nur Deepfakes: Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen könnten. Ein fotorealistisches KI-Bild einer Person oder eines Ereignisses ist zu kennzeichnen, eine abstrakte Illustration oder ein offensichtlich künstliches Symbolbild nicht. Das gilt auch für Werbung: Ein fotorealistisches KI-Werbebild mit einem nicht existierenden Model oder einem per KI eingefügten Produkt ist ein Deepfake — unabhängig vom werblichen Zweck und unabhängig von einer Täuschungsabsicht. Bei erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken darf der Hinweis dezent erfolgen. Unabhängig davon brauchst du für Abbildungen realer Personen deren Einwilligung.
Wie lange müssen wir die Register aufbewahren?
Die KI-Verordnung nennt für Betreiber solcher Inhalte keine Frist; die Aufbewahrungspflichten der Verordnung betreffen Anbieter und Hochrisiko-Systeme. Orientiere dich an der Lebensdauer des Inhalts und an der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB: drei Jahre nach Veröffentlichung sind ein sinnvoller Anhaltspunkt, bei laufenden oder absehbaren Streitigkeiten länger. Personenbezogene Daten im Register nur so lange, wie der Zweck es verlangt.
Müssen wir die Prompts speichern?
Nein. Für den Nachweis zählen Werkzeug, Anteil der KI, Prüfung, Freigabe und Kennzeichnung — nicht der Wortlaut der Eingabe. Der Code of Practice der Kommission stellt ausdrücklich klar, dass keine allgemeine Pflicht zur Protokollierung von Prompts entsteht. Prompts enthalten oft Geschäftsgeheimnisse oder Personendaten; sie zu speichern schafft mehr Risiko als Nachweis.
Gilt das auch für ein kleines Unternehmen mit drei Mitarbeitenden?
Ja, sobald KI-Systeme beruflich genutzt werden. Art. 4 kennt keine Größenschwelle; er verlangt aber Maßnahmen, die zur Rolle und zum Einsatz passen — für drei Personen sind das vielleicht ein halber Tag interner Austausch, eine zweiseitige Richtlinie und ein Tabellenblatt. Der Omnibus verpflichtet Kommission und Mitgliedstaaten zudem, gerade KMU zu unterstützen.
Muss der Betriebsrat beteiligt werden?
Die Einführung von KI-Systemen und die Dokumentation ihrer Nutzung können Mitbestimmungsrechte auslösen, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn das System geeignet ist, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Ein Register, das Personen und ihre KI-Nutzung erfasst, sollte deshalb mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die du mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt klärst.
Reicht diese Anleitung, um Artikel 4 und Artikel 50 zu erfüllen?
Sie zeigt dir, was zu dokumentieren ist und wie ein belastbarer Nachweis aussieht — sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Prüfung deines Einzelfalls. Die Erfüllung selbst entsteht durch die Maßnahmen: rollengerechte Befähigung, ein gelebter Freigabeprozess und Kennzeichnung dort, wo sie nötig ist. Wie eine Umsetzung aussieht, die die Pflicht erfüllt und zugleich dafür sorgt, dass KI im Unternehmen tatsächlich genutzt wird, beschreibt die Seite zur KI-Schulungspflicht.
Primärquellen, Rechtsstand und Zitierhinweis
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), konsolidierte Fassung — Art. 3 Nr. 4, 56, 60; Art. 4; Art. 50; Art. 99; Art. 113
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus KI) — Änderung von Art. 4, Übergangsfristen Art. 50 Abs. 2, neue Hochrisiko-Termine; ABl. 24.07.2026, in Kraft 27.07.2026
- Europäische Kommission: AI literacy — Questions & Answers (zuletzt aktualisiert Juli 2026): kein Zertifikat, internes Verzeichnis, Durchsetzung ab 02.08.2026, Mindestinhalte
- Europäische Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (10.06.2026) — Section 2, Commitment 1–4 für Betreiber
- Europäische Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO (20.07.2026)
- Europäische Kommission: Living repository of AI literacy practices
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) vom 22.07.2026, in Kraft 29.07.2026 — §§ 2, 6, 8, 12, 15, 16
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung“ (Juni 2025) — Dokumentation von Art, Umfang und Teilnehmenden empfohlen; keine Zertifizierungspflicht
- Bundesnetzagentur: Künstliche Intelligenz — Ziele, Zielgruppen und Zeitplan
Stand und Änderungen
Rechtsstand: 2. September 2026. Berücksichtigt: Digital Omnibus (in Kraft 27.07.2026), Hinweispapier der Bundesnetzagentur (06/2025), KI-MIG (29.07.2026), Geltung Art. 50 (02.08.2026), Leitlinien Art. 50 (20.07.2026), Code of Practice (10.06.2026), Kommissions-Q&A (Juli 2026).
Änderungsverlauf: 2026-09-02 — Erstveröffentlichung; am selben Tag rechtliche Schärfungen nach Review: Kennzeichnung als sicherer Default bei K2, Nachweisbarkeit statt „Beweislast“, K1 nur für Text, sektorale Zuständigkeit (Landesmedienanstalten), Datenschutz-Grundlage der Register, Aufbewahrung nach § 195 BGB, Prompts geben Kennzeichnung nur als Vorschlag aus; Kopierschutz für die Seitentexte (Vorlage und Prompts über Buttons); redaktionell: Kurzfassung oben, Direktlinks, Vorlage als xlsx/CSV, Absatz zu Art. 50 Abs. 1, Kontext-CTA, Breadcrumb-Schema. Diese Seite wird bei jeder Rechtsänderung aktualisiert; das Datum oben zeigt den letzten Stand — ein lebendes Dokument statt eines PDF-Schnappschusses. Update-Hinweis per E-Mail anfordern oder Michael auf LinkedIn folgen.
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Du darfst die Register-Spalten, die Risikomatrix und die Prompts in deinem Unternehmen frei nutzen. Wenn du die Anleitung weitergibst, verlinke bitte auf diese Seite statt Auszüge zu kopieren — so bleibt der Rechtsstand nachvollziehbar.
Zitiervorschlag: Urban, Michael: Artikel 4 KI-Verordnung — KI-Kompetenz nachweisen und KI-Inhalte dokumentieren, NxtLvlOrg, Stand 2. September 2026, https://www.nxtlvlorg.com/artikel-4-ki-verordnung-dokumentation.html
Über den Autor
Michael Urban ist Gründer von NxtLvlOrg und begleitet Mittelständler bei der Einführung von KI — mit über 20 Jahren Linienführung, täglicher eigener KI-Praxis und dem Anspruch, dass Regeln so gebaut werden, dass Menschen sie einhalten können. Er ist kein Jurist; die rechtlichen Aussagen dieser Seite beruhen auf den oben genannten Primärquellen und wurden mit Sorgfalt, aber ohne Gewähr zusammengestellt.
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