Hinweis: Das Hintergrundbild ist KI-generiert.

KI-Kennzeichnungspflicht:
was seit August 2026 wirklich gilt.

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist die Transparenzpflicht aus Art. 50 der europäischen KI-Verordnung, in Kraft seit dem 2. August 2026: Wer KI-Systeme anbietet oder einsetzt, legt in bestimmten Fällen offen, dass Inhalte künstlich erzeugt oder bearbeitet wurden oder dass Menschen mit einer KI sprechen. Dieser Ratgeber zeigt aus Betreiber-Sicht, wen die Pflicht trifft, welche Inhalte betroffen sind und wie dein Team sie im Alltag umsetzt. Er gibt Orientierung aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung: Die rechtliche Einordnung für deinen Einzelfall nimmst du eigenständig oder mit anwaltlicher Unterstützung vor.

02.08.2026

Seit diesem Datum gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex)
4 Fälle

Chatbots, synthetische Medien, Deepfakes und KI-Texte im öffentlichen Interesse

Art. 50 KI-VO
Beide

Die Pflichten treffen Anbieter UND Betreiber — also auch Unternehmen, die KI nur einsetzen

Art. 50 KI-VO
Definition

Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?

Gemeint ist die Pflicht, offenzulegen, wann Menschen es mit künstlicher Intelligenz zu tun haben. Geregelt ist sie in Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Sie betrifft Gespräche mit KI-Systemen, synthetische Medien, Deepfakes und bestimmte KI-Texte sowie den Einsatz von Emotionserkennung. Die Verordnung nennt sie Transparenzpflichten; sie gelten seit dem 2. August 2026.

Art. 50 setzt gezielt dort an, wo Menschen sonst glauben könnten, sie sprächen mit einem Menschen oder sähen etwas Echtes. Die fünf Absätze im Überblick:

  • Abs. 1: KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, geben sich als KI zu erkennen — außer das ist offensichtlich.
  • Abs. 2: Synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textausgaben tragen eine maschinenlesbare Markierung.
  • Abs. 3: Betreiber von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung informieren die Betroffenen.
  • Abs. 4: Betreiber legen Deepfakes offen und KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
  • Abs. 5: Der Hinweis ist klar, erkennbar und kommt spätestens beim ersten Kontakt.

Die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte betrifft damit vor allem Außenkommunikation, Kundenservice und Medien.

Fristen

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht — und welche Übergangsfristen gibt es?

Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026. Eine Übergangsfrist gibt es für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2: Bei Altsystemen endet sie laut Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 am 2. Dezember 2026. Sie betrifft vor allem Anbieter generativer Systeme. Für deine sichtbaren Hinweise als Betreiber gilt der 2. August 2026.

Die Tabelle zeigt die Daten, die für die Kennzeichnung zählen, und grenzt sie von der Hochrisiko-Frist ab.

Datum Was gilt Für dich relevant
02.02.2025 Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (verbotene Praktiken) gelten Kompetenz im Team
27.07.2026 Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft Übergangsfrist für Art. 50 Abs. 2 bei Altsystemen
29.07.2026 KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) in Kraft Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde in Deutschland
02.08.2026 Art. 50 (Transparenz und Kennzeichnung) gilt Deepfakes, bestimmte KI-Texte, Chatbot-Hinweise
02.12.2026 Übergangsfrist für maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei Altsystemen endet Betrifft vor allem Anbieter generativer Systeme
02.12.2027 Hochrisiko-Pflichten für Annex-III-Systeme (verschoben) Nur bei Hochrisiko-KI relevant

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex), Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, KI-MIG. Ausführlich mit Wortlaut und Rechtsstand: Art. 4 und Art. 50 dokumentieren.

Geltung & Aufsicht

Gilt die Kennzeichnungspflicht in Deutschland — und wer kontrolliert sie?

Ja. Die KI-Verordnung ist eine EU-Verordnung und gilt in Deutschland unmittelbar. Die Aufsicht regelt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), in Kraft seit dem 29. Juli 2026: Die Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde mit Auffangzuständigkeit (§ 2), zentrale Anlaufstelle (§ 6) und zentrale Beschwerdestelle (§ 8).

Seit dem 2. August 2026 kann die Bundesnetzagentur Auskünfte verlangen und Anordnungen treffen; ein praktischer Auslöser ist die Beschwerde. Sektoral bleiben andere Behörden zuständig, unter anderem die Landesmedienanstalten für Mediendiensteanbieter. Gut aufgestellt bist du, wenn du auf Nachfrage zeigen kannst, welche Regeln gelten und wer sie verantwortet.

Rechtsgrundlage

Anbieter oder Betreiber: Wer muss nach Art. 50 was kennzeichnen?

Art. 50 unterscheidet zwischen Anbietern, die KI-Systeme entwickeln und bereitstellen, und Betreibern, die sie in eigener Verantwortung einsetzen. Anbieter sorgen für die Technik: Chatbot-Hinweis im Design und maschinenlesbare Markierung. Betreiber sorgen für die sichtbare Offenlegung bei Deepfakes und bestimmten Texten. Die meisten Mittelständler sind Betreiber, manche beides zugleich.

Anbieter von KI-Systemen.

KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass die Person erkennen kann, dass sie es mit KI zu tun hat — außer das ist aus den Umständen offensichtlich. Zusätzlich müssen synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder bearbeitet gekennzeichnet sein.

Betreiber — Unternehmen, die KI einsetzen.

Deepfakes — täuschend echte Bild-, Audio- oder Videoinhalte — müssen als künstlich erzeugt oder bearbeitet offengelegt werden. Dasselbe gilt für KI-generierte oder KI-bearbeitete Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, informiert die betroffenen Personen über den Betrieb des Systems.

Beide Rollen im Vergleich, je Pflicht mit einem typischen Beispiel aus dem Mittelstand:

Pflicht Anbieter Betreiber Beispiel aus dem Mittelstand
Hinweis auf KI-Interaktion (Abs. 1) System als KI erkennbar gestalten Hinweis im Einsatz sichtbar halten Service-Chatbot auf der Website, Voicebot in der Hotline
Maschinenlesbare Markierung (Abs. 2) Ausgaben per Metadaten markieren Originale aufbewahren (Empfehlung) Bildgenerator im Marketing-Team
Emotionserkennung, biometrische Kategorisierung (Abs. 3) — Betroffene Personen über den Betrieb informieren Selten — vorher rechtlich prüfen
Deepfakes (Abs. 4) — Sichtbar offenlegen Fotorealistisches Kampagnenbild mit KI-Model
KI-Texte im öffentlichen Interesse (Abs. 4) — Offenlegen, außer bei redaktioneller Verantwortung Branchen-Newsletter zu einer neuen Gesetzeslage

Wer fertige Werkzeuge wie ChatGPT, Copilot oder einen Bildgenerator nutzt, ist in der Regel Betreiber. Wer ein KI-Werkzeug selbst entwickelt und unter eigenem Namen bereitstellt, prüft zusätzlich die Anbieterpflichten.

Bild, Video, Audio

Müssen KI-Bilder, Videos und Audio gekennzeichnet werden?

Ja, sobald sie ein Deepfake sind: Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen könnten. Dann legst du als Betreiber nach Art. 50 Abs. 4 offen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert ist. Abstrakte Illustrationen und erkennbar künstliche Grafiken fallen in der Regel nicht darunter.

Die Prüffrage lautet: Könnte jemand das Bild für ein Foto halten oder die Stimme für eine echte Aufnahme? Das gilt auch für Werbung. Ein fotorealistisches Kampagnenbild mit einem nicht existierenden Model oder einem per KI eingefügten Produkt ist ein Deepfake — unabhängig vom werblichen Zweck und unabhängig von einer Täuschungsabsicht.

EU-Symbole: hilfreich, aber freiwillig

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihres Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte einheitliche Symbole vorgestellt. Sie sind ein freiwilliges Hilfsmittel: Die Pflicht ergibt sich aus Art. 50, das Symbol macht den Hinweis einheitlich erkennbar. Ergänze es am besten um einen kurzen Text wie „KI-generiertes Bild".

Zwei Punkte aus der Praxis: Exporte entfernen die maschinenlesbaren Metadaten oft — bewahre deshalb die Originaldatei auf. Und die Kennzeichnung ersetzt keine Rechte: Das KI-Bild einer realen Person braucht deren Einwilligung, auch mit Label.

Text

Müssen KI-Texte gekennzeichnet werden — wann ja, wann nein?

Nur in einem bestimmten Fall: wenn ein KI-generierter oder KI-bearbeiteter Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Auch dann entfällt die Offenlegung, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt.

Damit liegen die meisten Alltagstexte außerhalb der Pflicht: Angebote, Kunden-E-Mails, interne Protokolle, Produktbeschreibungen. Anders sieht es bei Beiträgen aus, die über Politik, Gesundheit, Gesetzesänderungen oder Ereignisse informieren — etwa ein Branchen-Newsletter.

Die Regel für dein Team: Entweder prüft ein Mensch Fakten und Aussagen und verantwortet den Text, oder der Text trägt einen Hinweis. Rechtschreibung korrigieren reicht als Prüfung nicht. Einen kompakten Einstieg mit Beispielen findest du im Beitrag Kennzeichnung von KI-Inhalten ab August 2026.

Genau hinsehen

Die Ausnahmen entscheiden, ob du kennzeichnen musst

Wer die Ausnahmen kennt, kennzeichnet weder zu viel noch zu wenig. Die wichtigsten Fälle, in denen die Verordnung die Pflichten einschränkt:

Redaktionelle Verantwortung.

Die Offenlegungspflicht für KI-Texte im öffentlichen Interesse entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlag und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt.

Kunst, Satire, Fiktion.

Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt eine Offenlegung, die die Darbietung des Werks nicht beeinträchtigt.

Unterstützende Bearbeitung.

Für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter gibt es Erleichterungen, wenn KI nur eine unterstützende Funktion für Standardbearbeitung erfüllt und den Inhalt nicht wesentlich verändert.

Gesetzlich zugelassene Nutzung.

Für gesetzlich zugelassene Zwecke — etwa die Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten — sehen die Pflichten Ausnahmen vor.

Maßgeblich ist allein der Verordnungstext: Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex). Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung — die rechtliche Einordnung für dein Unternehmen nimmst du eigenständig oder mit anwaltlicher Unterstützung vor.

Chatbots & Voicebots

Chatbots und Voicebots: Wie sagst du, dass man mit einer KI spricht?

Nach Art. 50 Abs. 1 erkennt jede Person, dass sie mit einem KI-System interagiert — außer das ist offensichtlich. Die Gestaltungspflicht liegt beim Anbieter. Als Betreiber hältst du den Hinweis im Einsatz sichtbar: im ersten Satz des Chats oder in der Begrüßung des Voicebots.

Im Kundenservice fährst du mit einem klaren Hinweis sicherer als mit der Ausnahme „offensichtlich". Ein Chatfenster mit Foto wirkt schnell menschlich. Zwei Formulierungen, die du an deine Marke anpasst:

  • Website-Chat: „Hallo, ich bin der digitale Assistent von [Firma] — eine KI. Wenn du lieber mit einem Menschen sprichst, leite ich dich gern weiter."
  • Voicebot: „Willkommen bei [Firma]. Du sprichst mit unserem KI-Sprachassistenten. Sag ‚Mitarbeiter', wenn du direkt verbunden werden möchtest."
Typische Fälle

Interne Nutzung, E-Mails, Marketing, Social Media: Was musst du kennzeichnen?

Kennzeichnen musst du realistische KI-Bilder, -Videos und -Stimmen, Chatbots und Voicebots sowie ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Interne Entwürfe, Kunden-E-Mails und redaktionell geprüfte Inhalte liegen in der Regel außerhalb der Pflicht.

Situation Kennzeichnen? Warum
Interne Zusammenfassung, Protokoll, Präsentationsentwurf In der Regel nein Keine Veröffentlichung, kein Deepfake
Kunden-E-Mail oder Angebot mit KI-Entwurf, vom Team geprüft In der Regel nein Richtet sich an Einzelne, nicht an die Öffentlichkeit; ein Mensch verantwortet den Inhalt
Service-Chatbot auf der Website Ja Art. 50 Abs. 1: Menschen erkennen beim ersten Kontakt, dass sie mit KI sprechen
Fotorealistisches KI-Produktbild oder KI-Model in der Werbung Ja Deepfake nach Art. 50 Abs. 4 — auch bei werblichem Zweck
Social-Media-Video mit KI-Stimme oder KI-Avatar einer realen Person Ja Deepfake; zusätzlich Einwilligung der Person vor der Erzeugung
Fachbeitrag zu einer Gesetzesänderung, redaktionell geprüft und verantwortet Nein, wenn die Prüfung belegt ist Ausnahme für redaktionelle Verantwortung; Richtlinie und Protokoll belegen sie
Automatisch veröffentlichte KI-Meldung zu Branchennachrichten, ungeprüft Ja KI-Text zur Information der Öffentlichkeit ohne menschliche Prüfung

Die Einordnung ist eine Orientierung aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Grenzfälle klärst du am Verordnungstext oder mit anwaltlicher Unterstützung.

Umsetzung

Wie kennzeichne ich KI-Inhalte konkret?

Mit einem sichtbaren, klaren Hinweis direkt am Inhalt — im Bild, in der Bildunterschrift, im Vorspann, in der ersten Chatnachricht —, spätestens beim ersten Kontakt. Ein Hinweis im Impressum genügt dafür nicht. Die maschinenlesbare Markierung (Metadaten, Wasserzeichen) übernimmt der Anbieter; du bewahrst die Originale auf.

Formulierungsbeispiele

  • Bild: „KI-generiertes Bild" im Motiv und in der Bildunterschrift
  • Video: „Dieses Video wurde mit KI erstellt" im Vorspann
  • Audio: „Diese Stimme ist KI-generiert" zu Beginn der Aufnahme
  • Text ohne redaktionelle Prüfung: „Dieser Text wurde mit KI erstellt" unter der Überschrift

Lege Wortlaut und Platzierung einmal in der KI-Richtlinie fest. Spaltenplan, Risikomatrix und Prompts, die die Protokollzeile automatisch erzeugen, findest du in der Anleitung KI-generierte Inhalte nach Art. 50 dokumentieren.

Rollen

Wer kümmert sich im Unternehmen um die Kennzeichnung — brauchst du einen KI-Beauftragten?

Die KI-Verordnung schreibt keinen KI-Beauftragten vor. Sinnvoll ist trotzdem eine klare Zuständigkeit für Regeln, Fragen und Grenzfälle. Wer die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte nutzt, benennt zusätzlich je Kanal eine Person mit redaktioneller Verantwortung.

Praktikabel sind drei Rollen: Die Geschäftsführung verantwortet die Richtlinie. Eine koordinierende Person — ob sie KI-Beauftragte heißt oder Ansprechpartner — hält Regeln, Formulierungen und Protokoll aktuell. Die Fachbereiche prüfen und kennzeichnen vor der Veröffentlichung selbst. Festgehalten wird das in derselben KI-Richtlinie im Unternehmen, die auch Tool-Freigaben und Datenregeln enthält.

Zusammenhang

Wie hängen Kennzeichnung, Schulungspflicht und KI-Governance zusammen?

Art. 50 regelt, was offengelegt wird, Art. 4 die Kompetenz der Menschen, die mit KI arbeiten. Die KI-Governance verbindet beides mit Rollen, Richtlinie und Dokumentation. Weil Kennzeichnung dort passiert, wo Inhalte entstehen, ist Kompetenz im Team der wirksamste Hebel.

Der Code of Practice der Kommission nennt die Schulung des Personals zu den Offenlegungspflichten ausdrücklich als Maßnahme — damit schließt sich der Kreis zur KI-Schulungspflicht nach Art. 4. Den Rahmen bildet deine KI-Compliance im Unternehmen mit Risikoklassen, Fristen und Nachweisen. Die Kennzeichnung ist darin ein überschaubarer Baustein.

Vorgehen

So bereitest du dein Unternehmen praktisch vor

Vier Schritte machen die Kennzeichnung zur Routine. Für ein mittelständisches Team darf das schlank bleiben: ein Arbeitstreffen, eine zweiseitige Richtlinie, ein Tabellenblatt.

01

Inventar erstellen.

Wo entstehen in deinem Unternehmen KI-Inhalte — Marketing, Vertrieb, Kommunikation? Wo interagieren Kunden mit KI, etwa im Chatbot? Erst das Inventar macht sichtbar, welche Pflichten dich überhaupt betreffen.

02

Regeln in die KI-Richtlinie schreiben.

Lege je Inhaltstyp fest, ob und wie gekennzeichnet wird. Das gehört in dieselbe KI-Richtlinie, die auch Tool-Freigaben und Datenregeln enthält — als Teil deiner KI-Compliance, nicht als Insellösung.

03

Freigabe-Workflow etablieren.

Ein einfacher Prüfschritt vor der Veröffentlichung: Ist der Inhalt kennzeichnungspflichtig — und trägt er die Offenlegung? Leichtgewichtig genug für den Alltag, klar genug, dass nichts durchrutscht.

04

Kompetenz aufbauen.

Kennzeichnung passiert dort, wo Inhalte entstehen. Deine Mitarbeitenden lernen, die Fälle eigenverantwortlich zu erkennen — und sich bewusst juristische Unterstützung zu holen, wenn sie eine Situation nicht selbst beurteilen können. Das verbindet Art. 50 direkt mit der Schulungspflicht aus Art. 4.

Warum der Prozess wichtiger ist als das Werkzeug

Bei DocMorris habe ich bereits 2015 Künstliche Intelligenz im Online-Marketing eingeführt und getestet. Das eigentliche Hindernis war ein Medienbruch zwischen Papier und Online — gelöst haben wir ihn über den Prozess. Bei der Kennzeichnung gilt dasselbe: Wirksam wird sie im Freigabeschritt.

Bei Prym habe ich als Director E-Commerce und Digital Solutions einen neuen digitalen Vertriebskanal verantwortet. Nach zwölf Monaten lief alles erfolgreich, weil die Teams neue Arbeitsweisen im Alltag gelernt hatten. So verankere ich auch die Kennzeichnung: im Team, an den eigenen Inhalten, als Bestandteil der KI-Implementierung statt als losgelöste Pflichtübung.

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FAQ

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

„Kennzeichnung ist kein Bürokratie-Thema, sondern Vertrauensarbeit: Wer offenlegt, wie Inhalte entstehen, stärkt seine Marke — und macht sein Team handlungssicher."
Michael Urban · NxtLvlOrg

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Seit dem 2. August 2026. Ab diesem Tag gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung für Anbieter und Betreiber. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 endet die Übergangsfrist bei Altsystemen laut Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 am 2. Dezember 2026. Die Hochrisiko-Pflichten aus Annex III sind ein eigenes Thema und folgen am 2. Dezember 2027.

Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht in Deutschland?

Ja. Die KI-Verordnung gilt als EU-Verordnung in Deutschland unmittelbar. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), in Kraft seit dem 29. Juli 2026, regelt die Aufsicht: Die Bundesnetzagentur ist Marktüberwachungsbehörde mit Auffangzuständigkeit sowie zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle. Für den KI-Einsatz von Mediendiensteanbietern zu journalistischen oder werblichen Zwecken bleiben unter anderem die Landesmedienanstalten zuständig.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch, wenn wir KI nur intern nutzen?

Die Offenlegungspflichten aus Art. 50 zielen auf Inhalte und Interaktionen, die Menschen erreichen — etwa veröffentlichte Deepfakes, KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit oder Chatbots im Kundenkontakt. Rein interne Arbeitsdokumente stehen dort nicht im Fokus. Wo genau die Grenze für deine Anwendungsfälle verläuft, prüfst du eigenständig am Verordnungstext oder mit deiner Rechtsberatung — dieser Ratgeber gibt Orientierung, keine Rechtsberatung.

Müssen alle mit KI erstellten Texte gekennzeichnet werden?

Nein. Die Betreiber-Pflicht für Texte greift, wenn ein KI-generierter oder KI-bearbeiteter Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren — und sie entfällt, wenn eine menschliche Überprüfung mit redaktioneller Verantwortung stattgefunden hat. Ein intern geprüfter, redaktionell verantworteter Text steht damit anders da als ein ungeprüft veröffentlichter. Die Einordnung deiner konkreten Inhalte nimmst du eigenständig vor.

Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?

Ja, wenn sie als Deepfake gelten: Fotorealistische KI-Bilder, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und für echt gehalten werden könnten, legst du offen — auch in der Werbung. Abstrakte Illustrationen und erkennbar künstliche Grafiken fallen in der Regel nicht darunter. Der einfachste Weg ist ein sichtbarer Hinweis wie „KI-generiertes Bild" direkt im Motiv oder in der Bildunterschrift.

Wie kennzeichne ich KI-generierte Inhalte konkret?

Zwei Ebenen: Anbieter von KI-Systemen markieren synthetische Ausgaben maschinenlesbar im System selbst. Als einsetzendes Unternehmen legst du bei kennzeichnungspflichtigen Inhalten sichtbar offen, dass sie künstlich erzeugt oder bearbeitet wurden — mit einem gut wahrnehmbaren Hinweis direkt am Inhalt. Die EU-Kommission hat dafür einheitliche Symbole vorgestellt, die du freiwillig nutzen kannst. Die Offenlegung ist spätestens beim ersten Kontakt klar erkennbar.

Was hat die Kennzeichnungspflicht mit der KI-Schulungspflicht zu tun?

Beide stammen aus der KI-Verordnung und greifen ineinander: Art. 50 regelt die Kennzeichnung von KI-Inhalten und -Interaktionen, Art. 4 die Kompetenz der Menschen, die mit KI arbeiten. Erfüllt wird die Kennzeichnung dort, wo Inhalte entstehen. Der wirksamste Hebel ist deshalb, dass deine Mitarbeitenden selbst erkennen, wann ein Hinweis nötig ist. Genau das leistet der Kompetenzaufbau nach Art. 4.

Wie bereite ich mein Unternehmen praktisch vor?

In vier Schritten: Erstens ein Inventar, wo KI-Inhalte entstehen und wo Menschen mit KI interagieren. Zweitens eine KI-Richtlinie, die je Inhaltstyp regelt, ob und wie gekennzeichnet wird. Drittens ein einfacher Freigabe-Workflow vor der Veröffentlichung. Viertens Kompetenzaufbau, damit Mitarbeitende die Fälle selbst erkennen und bei Unsicherheit gezielt juristische Unterstützung holen — als dauerhafte Routine im Alltag.

Wie dokumentieren wir die menschliche Prüfung, damit die Ausnahme für KI-Texte greift?

Mit einer kurzen Redaktionsrichtlinie, die die Person mit redaktioneller Verantwortung benennt und den Prüfprozess beschreibt — so sieht es der Code of Practice der Kommission vor —, und mit einem Protokoll je veröffentlichtem Inhalt: Werkzeug, Anteil der KI, Prüfung, Freigabe, Kennzeichnung. Spaltenplan, Risikomatrix und Prompts, die die Protokollzeile automatisch erzeugen, findest du in der Anleitung KI-Inhalte dokumentieren nach Art. 4 und Art. 50.

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