KI-Kennzeichnungspflicht:
was seit August 2026 wirklich gilt.

Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der europäischen KI-Verordnung: Wer KI-Systeme anbietet oder einsetzt, muss in bestimmten Fällen offenlegen, dass Inhalte künstlich erzeugt oder bearbeitet wurden. Dieser Ratgeber ordnet ein, wen die Pflicht trifft, welche Inhalte betroffen sind und wie du dein Unternehmen praktisch vorbereitest — verständlich und ohne Panik. Er gibt Orientierung aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung: Die rechtliche Einordnung für deinen Einzelfall nimmst du eigenständig oder mit anwaltlicher Unterstützung vor.

02.08.2026

Seit diesem Datum gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex)
4 Fälle

Chatbots, synthetische Medien, Deepfakes und KI-Texte im öffentlichen Interesse

Art. 50 KI-VO
Beide

Die Pflichten treffen Anbieter UND Betreiber — also auch Unternehmen, die KI nur einsetzen

Art. 50 KI-VO
Rechtsgrundlage

Wer muss nach Art. 50 kennzeichnen — und was?

Art. 50 unterscheidet zwischen Anbietern, die KI-Systeme entwickeln und bereitstellen, und Betreibern, die sie einsetzen. Für beide Rollen gelten eigene Transparenzpflichten — viele Unternehmen sind in der Praxis Betreiber, manche beides zugleich.

Anbieter von KI-Systemen.

KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass die Person erkennen kann, dass sie es mit KI zu tun hat — außer das ist aus den Umständen offensichtlich. Zusätzlich müssen synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt oder bearbeitet gekennzeichnet sein.

Betreiber — Unternehmen, die KI einsetzen.

Deepfakes — täuschend echte Bild-, Audio- oder Videoinhalte — müssen als künstlich erzeugt oder bearbeitet offengelegt werden. Dasselbe gilt für KI-generierte oder KI-bearbeitete Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, informiert die betroffenen Personen über den Betrieb des Systems.

Genau hinsehen

Die Ausnahmen entscheiden, ob du kennzeichnen musst

Wer die Ausnahmen kennt, kennzeichnet weder zu viel noch zu wenig. Die wichtigsten Fälle, in denen die Verordnung die Pflichten einschränkt:

Redaktionelle Verantwortung.

Die Offenlegungspflicht für KI-Texte im öffentlichen Interesse entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlag und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt.

Kunst, Satire, Fiktion.

Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt eine Offenlegung, die die Darbietung des Werks nicht beeinträchtigt.

Unterstützende Bearbeitung.

Für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter gibt es Erleichterungen, wenn KI nur eine unterstützende Funktion für Standardbearbeitung erfüllt und den Inhalt nicht wesentlich verändert.

Gesetzlich zugelassene Nutzung.

Für gesetzlich zugelassene Zwecke — etwa die Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten — sehen die Pflichten Ausnahmen vor.

Maßgeblich ist allein der Verordnungstext: Verordnung (EU) 2024/1689 (EUR-Lex). Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung — die rechtliche Einordnung für dein Unternehmen nimmst du eigenständig oder mit anwaltlicher Unterstützung vor.

Vorgehen

So bereitest du dein Unternehmen praktisch vor

01

Inventar erstellen.

Wo entstehen in deinem Unternehmen KI-Inhalte — Marketing, Vertrieb, Kommunikation? Wo interagieren Kunden mit KI, etwa im Chatbot? Erst das Inventar macht sichtbar, welche Pflichten dich überhaupt betreffen.

02

Regeln in die KI-Richtlinie schreiben.

Lege je Inhaltstyp fest, ob und wie gekennzeichnet wird. Das gehört in dieselbe KI-Richtlinie, die auch Tool-Freigaben und Datenregeln enthält — als Teil deiner KI-Compliance, nicht als Insellösung.

03

Freigabe-Workflow etablieren.

Ein einfacher Prüfschritt vor der Veröffentlichung: Ist der Inhalt kennzeichnungspflichtig — und trägt er die Offenlegung? Leichtgewichtig genug für den Alltag, klar genug, dass nichts durchrutscht.

04

Kompetenz aufbauen.

Kennzeichnung passiert dort, wo Inhalte entstehen. Deine Mitarbeitenden lernen, die Fälle eigenverantwortlich zu erkennen — und sich bewusst juristische Unterstützung zu holen, wenn sie eine Situation nicht selbst beurteilen können. Das verbindet Art. 50 direkt mit der Schulungspflicht aus Art. 4.

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FAQ

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht

„Kennzeichnung ist kein Bürokratie-Thema, sondern Vertrauensarbeit: Wer offenlegt, wie Inhalte entstehen, stärkt seine Marke — und macht sein Team handlungssicher."
Michael Urban · NxtLvlOrg

Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht auch, wenn wir KI nur intern nutzen?

Die Offenlegungspflichten aus Art. 50 zielen auf Inhalte und Interaktionen, die Menschen erreichen — etwa veröffentlichte Deepfakes, KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit oder Chatbots im Kundenkontakt. Rein interne Arbeitsdokumente stehen dort nicht im Fokus. Wo genau die Grenze für deine Anwendungsfälle verläuft, prüfst du eigenständig am Verordnungstext oder mit deiner Rechtsberatung — dieser Ratgeber gibt Orientierung, keine Rechtsberatung.

Müssen alle mit KI erstellten Texte gekennzeichnet werden?

Nein. Die Betreiber-Pflicht für Texte greift, wenn ein KI-generierter oder KI-bearbeiteter Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren — und sie entfällt, wenn eine menschliche Überprüfung mit redaktioneller Verantwortung stattgefunden hat. Ein intern geprüfter, redaktionell verantworteter Text steht damit anders da als ein ungeprüft veröffentlichter. Die Einordnung deiner konkreten Inhalte nimmst du eigenständig vor.

Wie kennzeichne ich KI-generierte Inhalte konkret?

Zwei Ebenen: Anbieter von KI-Systemen müssen synthetische Ausgaben maschinenlesbar markieren — das passiert im System selbst. Als einsetzendes Unternehmen legst du bei kennzeichnungspflichtigen Inhalten sichtbar und klar offen, dass sie künstlich erzeugt oder bearbeitet wurden, zum Beispiel durch einen gut wahrnehmbaren Hinweis direkt am Inhalt. Die EU-Kommission hat dafür einheitliche Icons vorgestellt. Entscheidend ist, dass die Offenlegung spätestens beim ersten Kontakt klar erkennbar ist.

Was hat die Kennzeichnungspflicht mit der KI-Schulungspflicht zu tun?

Beide stammen aus der KI-Verordnung und greifen ineinander: Art. 50 regelt die Kennzeichnung von KI-Inhalten und -Interaktionen, Art. 4 die Kompetenz der Menschen, die mit KI arbeiten. In der Praxis erfüllt niemand die Kennzeichnungspflicht zentral am Schreibtisch — sie wird dort erfüllt, wo Inhalte entstehen. Deshalb ist der wirksamste Hebel, dass deine Mitarbeitenden selbst erkennen, wann eine Kennzeichnung nötig ist. Genau das leistet der Kompetenzaufbau nach der Schulungspflicht aus Art. 4.

Wie bereite ich mein Unternehmen praktisch vor?

In vier Schritten: Erstens ein Inventar, wo in deinem Unternehmen KI-Inhalte entstehen und wo Menschen mit KI interagieren. Zweitens eine KI-Richtlinie, die je Inhaltstyp regelt, ob und wie gekennzeichnet wird. Drittens ein einfacher Freigabe-Workflow vor der Veröffentlichung. Viertens Kompetenzaufbau, damit Mitarbeitende die Fälle eigenverantwortlich erkennen und sich bewusst juristische Unterstützung holen, wenn sie eine Situation nicht selbst beurteilen können — als dauerhafte Vorgehensweise, nicht als einmalige Aktion.

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